Artikel 40 VO (EG) 2004/796
Vor-Ort-Kontrollen der Beihilfeanträge auf die Milchprämie und die Ergänzungszahlungen
Die Vor-Ort-Kontrollen erstrecken sich auf die Beihilfevoraussetzungen und stützen sich insbesondere auf die Buchführung oder anderen Register des Betriebsinhabers.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.