Artikel 40 VO (EG) 2004/796

Vor-Ort-Kontrollen der Beihilfeanträge auf die Milchprämie und die Ergänzungszahlungen

Die Vor-Ort-Kontrollen erstrecken sich auf die Beihilfevoraussetzungen und stützen sich insbesondere auf die Buchführung oder anderen Register des Betriebsinhabers.

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