Artikel 8 EuVTVO (VO (EG) 2004/805)
Teilbarkeit der Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel
Wenn die Entscheidung die Voraussetzungen dieser Verordnung nur in Teilen erfüllt, so wird die Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel nur für diese Teile ausgestellt.
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