Artikel 3 VO (EG) 2004/808

Erfassungsbereich

(1) Die zu erstellenden Statistiken umfassen die für den eEurope-Benchmarking-Prozess erforderlichen sowie die für die Strukturindikatoren nützlichen Informationen und andere Daten, die als einheitliche Grundlage für die Analyse der Informationsgesellschaft benötigt werden.

(2) Die Statistiken sind in Module gegliedert, wie sie in den Anhängen I und II definiert werden.

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