Artikel 5 VO (EG) 2004/808

Methodenhandbuch

Die Kommission erstellt in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ein Methodenhandbuch, das empfohlene Leitlinien zu den gemäß dieser Verordnung erstellten Gemeinschaftsstatistiken enthält und das sie im Bedarfsfall an neue Durchführungsmaßnahmen anpasst.

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