ANHANG I VO (EG) 2004/808
Modul 1: Unternehmen und die Informationsgesellschaft
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1.
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Zweck
Zweck dieses Moduls ist die zeitnahe Bereitstellung von Statistiken über Unternehmen und die Informationsgesellschaft. Es bietet einen Rahmen für die Anforderungen an den Erfassungsbereich, die Dauer und die Periodizität, die erfassten Themen, die Aufschlüsselung und die Art der bereitgestellten Daten sowie alle notwendigen Pilot- oder Durchführbarkeitsstudien.- 2.
- Erfassungsbereich
Mit diesem Modul werden die wirtschaftlichen Tätigkeiten der Abschnitte C bis N und R sowie der Abteilung 95 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev.2) erfasst. Die Statistiken werden für Unternehmenseinheiten erstellt.- 3.
- Zeitlicher Rahmen und Periodizität der Datenbereitstellung
Für maximal 15 Bezugsjahre werden ab 20. Mai 2004 jährlich Statistiken bereitgestellt. Es sind nicht unbedingt jedes Jahr alle Variablen bereitzustellen; die Periodizität der Datenbereitstellung für die einzelnen Variablen wird im Rahmen der in Artikel 8 genannten Durchführungsmaßnahmen spezifiziert und einvernehmlich festgelegt.- 4.
- Erfasste Themen
Die Variablen, für die Daten bereitzustellen sind, werden der folgenden Themenliste entnommen:- —
IKT-Systeme und ihre Nutzung in Unternehmen,
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Nutzung von Internet und anderen elektronischen Netzen durch Unternehmen,
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elektronischer Geschäftsverkehr (E-Commerce),
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E-Business-Prozesse und organisatorische Aspekte,
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Nutzung von IKT durch Unternehmen für den Austausch von Informationen und Dienstleistungen mit staatlichen Stellen und öffentlichen Einrichtungen (E-Government),
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IKT-Kompetenz in der Unternehmenseinheit und Notwendigkeit von IKT-Kenntnissen,
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Hemmnisse für die Nutzung von IKT, Internet und anderen elektronischen Netzen sowie von E-Commerce- und E-Business-Prozessen,
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IKT-Ausgaben und -Investitionen,
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IKT-Sicherheit und Vertrauen in IKT,
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Nutzung von IKT und deren Auswirkungen auf die Umwelt (grüne IKT),
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Zugang zu und Nutzung von Internet und anderen Netztechnologien zur Verbindungen von Objekten und Geräten (Internet der Dinge),
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Zugang zu und Nutzung von Technologien, die jederzeit und überall die Verbindung mit dem Internet oder anderen Netzen ermöglichen (allgegenwärtige Konnektivität).
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- Aufschlüsselung der bereitgestellten Daten
Die Daten sind nicht unbedingt jedes Jahr nach allen Kriterien aufzuschlüsseln; die jeweils maßgeblichen Kriterien werden unter Berücksichtigung der Frage, um welche statistischen Einheiten es sich dabei handelt, der voraussichtlichen Qualität der statistischen Daten und des Gesamtumfangs der Stichprobe der folgenden Liste entnommen. Die Kriterien werden im Rahmen der Durchführungsmaßnahmen festgelegt:- —
nach Größenklassen,
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nach NACE-Positionen,
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nach Regionen: die regionale Aufschlüsselung ist auf nicht mehr als drei Gruppierungen zu begrenzen.
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- Art der bereitgestellten Daten
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) aggregierte Daten.- 7.
- Durchführbarkeits- und Pilotstudien
Werden erhebliche neue Datenerfordernisse festgestellt oder werden komplexe neue Indikatoren benötigt, so legt die Kommission Durchführbarkeits- oder Pilotstudien fest, die von den Mitgliedstaaten vor jeder Datenerhebung auf freiwilliger Basis durchgeführt werden. Bei diesen Studien wird beurteilt, ob die betreffende Datenerhebung realisierbar ist, wobei die Vorteile, die sich aus der Verfügbarkeit der Daten ergeben, und die Kosten der Erhebung sowie der Aufwand für die Befragten gegeneinander abzuwägen sind. Die Ergebnisse dieser Durchführbarkeits- oder Pilotstudien bzw. Testmaßnahmen gehen in die Definition neuer Indikatoren ein.© Europäische Union 1998-2021
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