ANHANG II VO (EG) 2004/808
Modul 2: Einzelpersonen, Haushalte und die Informationsgesellschaft
- a)
- Zweck
Zweck dieses Moduls ist die zeitnahe Bereitstellung von Statistiken über Einzelpersonen, Haushalte und die Informationsgesellschaft. Dieses Modul bietet einen Rahmen für die Anforderungen an den Erfassungsbereich, den zeitlichen Rahmen und die Periodizität, die erfassten Themen, die Aufschlüsselung der Datenbereitstellung sowie alle notwendigen Pilotstudien.
- b)
- Erfassungsbereich
In diesem Modul werden Statistiken zu Einzelpersonen und Haushalten erfasst.
- c)
- Zeitlicher Rahmen und Periodizität der Datenbereitstellung
Für maximal fünf Bezugsjahre ab Inkrafttreten dieser Verordnung werden jährlich Statistiken bereitgestellt. Es sind nicht unbedingt jedes Jahr alle Variablen bereitzustellen; die Periodizität der Daten für die einzelnen Variablen wird im Rahmen der in Artikel 8 genannten Durchführungsmaßnahmen spezifiziert und festgelegt.
- d)
- Erfasste Themen
Die Variablen, für die Daten bereitzustellen sind, werden der folgenden Themenliste entnommen:- —
-
Zugang zu IKT-Systemen und Nutzung durch Einzelpersonen und/oder Haushalte;
- —
-
Nutzung des Internet für verschiedene Zwecke durch Einzelpersonen und/oder Haushalte;
- —
-
IKT-Sicherheit;
- —
-
IKT-Kompetenz;
- —
-
Hemmnisse für die Nutzung von IKT und Internet;
- —
-
Auswirkungen der IKT-Nutzung auf Einzelpersonen und/oder Haushalte.
- e)
- Aufschlüsselung der bereitgestellten Daten
Die Daten sind nicht unbedingt jedes Jahr nach allen Kriterien aufzuschlüsseln; die jeweils maßgeblichen Kriterien werden der folgenden Liste entnommen und im Rahmen der Durchführungsmaßnahmen festgelegt:- A.
- Für Statistiken zu Haushalten:
- —
-
nach Haushaltstyp.
- B.
- Für Statistiken zu Einzelpersonen:
- —
-
nach Altersgruppen;
- —
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nach Geschlecht;
- —
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nach Bildungsniveau;
- —
-
nach Stellung im Erwerbsleben;
- —
-
nach Regionen.
- f)
- Pilotstudien
Werden erhebliche neue Datenerfordernisse festgestellt oder ist eine unzureichende Datenqualität zu erwarten, so leitet die Kommission Pilotstudien ein, die von den Mitgliedstaaten vor jeder Datenerhebung auf freiwilliger Basis fertig zu stellen sind. Diese Pilotstudien werden durchgeführt, um zu prüfen, ob die betreffende Datenerhebung realisierbar ist, wobei die Vorteile, die sich aus der Verfügbarkeit der Daten ergeben, und die Kosten der Erhebung sowie der Aufwand für die Befragten gegeneinander abzuwägen sind.© Europäische Union 1998-2021
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