ANHANG II VO (EG) 2004/808

Modul 2: Einzelpersonen, Haushalte und die Informationsgesellschaft

1.
Zweck

Zweck dieses Moduls ist die zeitnahe Bereitstellung von Statistiken über Einzelpersonen, Haushalte und die Informationsgesellschaft. Dieses Modul bietet einen Rahmen für die Anforderungen an den Erfassungsbereich, die Dauer und die Periodizität, die erfassten Themen, die sozioökonomischen Hintergrundvariablen zu den bereitgestellten Daten und die Art der bereitgestellten Daten sowie alle notwendigen Pilot- oder Durchführbarkeitsstudien.

2.
Erfassungsbereich

In diesem Modul werden Statistiken zu Einzelpersonen und Haushalten erfasst.

3.
Zeitlicher Rahmen und Periodizität der Datenbereitstellung

Für maximal 15 Bezugsjahre ab 20. Mai 2004 werden jährlich Statistiken bereitgestellt. Es sind nicht unbedingt jedes Jahr alle Variablen bereitzustellen; die Periodizität der Daten für die einzelnen Variablen wird im Rahmen der in Artikel 8 genannten Durchführungsmaßnahmen spezifiziert und einvernehmlich festgelegt.

4.
Erfasste Themen

Die Variablen, für die Daten bereitzustellen sind, werden der folgenden Themenliste entnommen:

Zugang zu und Nutzung von IKT durch Einzelpersonen und/oder Haushalte,

Nutzung von Internet und anderen elektronischen Netzen für verschiedene Zwecke durch Einzelpersonen und/oder Haushalte,

IKT-Sicherheit und Vertrauen in IKT,

IKT-Kompetenz und -Kenntnisse,

Hemmnisse für die Nutzung von IKT und Internet,

Auswirkungen der IKT-Nutzung auf Einzelpersonen und/oder Haushalte,

Nutzung von IKT durch Einzelpersonen für den Austausch von Informationen und Dienstleistungen mit staatlichen Stellen und öffentlichen Einrichtungen (E-Government),

Zugang zu und Nutzung von Technologien, die jederzeit und überall die Verbindung mit dem Internet oder anderen Netzen ermöglichen (allgegenwärtige Konnektivität).

Es müssen nicht jedes Jahr alle Themen erfasst werden.

5.
Sozioökonomische Hintergrundvariablen zu den bereitgestellten Daten

Es sind nicht unbedingt jedes Jahr alle Hintergrundvariablen bereitzustellen; die jeweils bereitzustellenden Hintergrundvariablen werden der folgenden Liste entnommen und im Rahmen der Durchführungsmaßnahmen festgelegt:
a)
Für Statistiken über Haushalte:

nach Haushaltstypen,

nach Einkommensgruppen,

nach Regionen.

b)
Für Statistiken über Einzelpersonen:

nach Altersgruppen,

nach Geschlecht,

nach Bildungsniveau,

nach Stellung im Erwerbsleben,

nach De-facto-Familienstand,

nach Geburtsland, Staatsangehörigkeit,

nach Regionen.

6.
Art der bereitgestellten Daten

Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) Einzeldatensätze, die keine direkte Identifizierung der betreffenden statistischen Einheiten ermöglichen.

7.
Durchführbarkeits- und Pilotstudien

Werden erhebliche neue Datenerfordernisse festgestellt, oder werden komplexe neue Indikatoren benötigt, so leitet die Kommission Durchführbarkeits- oder Pilotstudien ein, die von den Mitgliedstaaten vor jeder Datenerhebung auf freiwilliger Basis durchgeführt werden. Bei diesen Studien wird beurteilt, inwieweit die betreffende Datenerhebung realisierbar ist, wobei der Nutzen, der sich aus der Verfügbarkeit der Daten ergibt, und die Kosten der Erhebung sowie der Aufwand für die Befragten gegeneinander abzuwägen sind. Die Ergebnisse der Durchführbarkeits- oder Pilotstudien bzw. Testmaßnahmen gehen in die Definition neuer Indikatoren ein.

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