Artikel 11 VO (EG) 2004/809
Modul für durch Vermögenswerte unterlegte Wertpapiere ( „Asset backed securities” /ABS)
Für das zusätzliche Modul zur Wertpapierbeschreibung für ABS werden die Angaben gemäß dem in Anhang VIII festgelegten Modul zusammengestellt.
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