Artikel 11 VO (EG) 2004/809

Modul für durch Vermögenswerte unterlegte Wertpapiere ( „Asset backed securities” /ABS)

Für das zusätzliche Modul zur Wertpapierbeschreibung für ABS werden die Angaben gemäß dem in Anhang VIII festgelegten Modul zusammengestellt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.