Artikel 12 VO (EG) 2004/809

Schema für das Registrierungsformular für Schuldtitel und derivative Wertpapiere mit einer Mindeststückelung von 100000 EUR

Bei nicht unter Artikel 4 fallenden Wertpapieren mit einer Stückelung von mindestens 100000 EUR oder bei nennwertlosen Wertpapieren, die bei der Emission nur für mindestens 100000 EUR pro Stück erworben werden können, werden die Angaben für das Registrierungsformular für Schuldtitel und derivative Wertpapiere gemäß dem in Anhang IX festgelegten Schema zusammengestellt.

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