Artikel 7 VO (EG) 2004/809
Schema für das Registrierungsformular für Schuldtitel und derivative Wertpapiere mit einer Stückelung von weniger als 100000 EUR
Bei nicht unter Artikel 4 fallenden Wertpapieren mit einer Stückelung von weniger als 100000 EUR oder bei nennwertlosen Wertpapieren, die bei der Emission nur für weniger als 100000 EUR pro Stück erworben werden können, werden die Angaben für das Registrierungsformular für Schuldtitel und derivative Wertpapiere gemäß dem in Anhang IV festgelegten Schema zusammengestellt.
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