ANHANG XVII VO (EG) 2004/809

Mindestangaben für das Registrierungsformular für Wertpapiere, die von internationalen öffentlichen Organismen ausgegeben werden, und für Schuldtitel, deren Garantiegeber ein OECD-Mitgliedstaat ist (Schema)

1.
VERANTWORTLICHE PERSONEN

1.1. Alle Personen, die für die im Registrierungsformular gemachten Angaben bzw. für bestimmte Abschnitte des Registrierungsformulars verantwortlich sind. Im letzteren Fall sind die entsprechenden Abschnitte aufzunehmen. Im Falle von natürlichen Personen, zu denen auch Mitglieder der Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane des Emittenten gehören, sind der Name und die Funktion dieser Person zu nennen. Bei juristischen Personen sind Name und eingetragener Sitz der Gesellschaft anzugeben.

1.2. Erklärung der für das Registrierungsformular verantwortlichen Personen, dass sie die erforderliche Sorgfalt haben walten lassen, um sicherzustellen, dass die im Registrierungsformular genannten Angaben ihres Wissens nach richtig sind und keine Tatsachen ausgelassen worden sind, die die Aussage des Registrierungsformulars wahrscheinlich verändern. Ggf. Erklärung der für bestimmte Abschnitte des Registrierungsformulars verantwortlichen Personen, dass sie die erforderliche Sorgfalt haben walten lassen, um sicherzustellen, dass die in dem Teil des Registrierungsformulars genannten Angaben, für die sie verantwortlich sind, ihres Wissens nach richtig sind und keine Tatsachen ausgelassen worden sind, die die Aussage des Registrierungsformulars wahrscheinlich verändern.

2.
RISIKOFAKTOREN

Klare Offenlegung der Risikofaktoren, die die Fähigkeit des Emittenten beeinträchtigen können, seinen sich aus den Wertpapieren gegenüber den Anlegern ergebenden Verpflichtungen nachzukommen (unter der Rubrik „Risikofaktoren” ).

3.
ANGABEN ÜBER DEN EMITTENTEN

3.1. Gesetzlicher Name des Emittenten und kurze Beschreibung seines Rechtsstatus.

3.2. Belegenheit des Hauptsitzes sowie Rechtsform des Emittenten, seine Kontaktadresse und Telefonnummer.

3.3. Einzelheiten über das verantwortliche Organ, dem der Emittent untersteht, und ggf. Beschreibung seiner Verwaltungsvereinbarungen.

3.4. Kurze Beschreibung der Hauptzielsetzungen und -aufgaben des Emittenten.

3.5. Finanzierungsmittel des Emittenten, Garantien und andere Verpflichtungen gegenüber seinen Mitgliedern.

3.6. Etwaige Ereignisse aus jüngster Zeit, die für die Bewertung der Zahlungsfähigkeit des Emittenten relevant sind.

3.7. Liste der Mitglieder des Emittenten.

4.
FINANZINFORMATIONEN

4.1. Die beiden jüngsten veröffentlichten und geprüften Jahresabschlüsse, die gemäß den Rechnungslegungs- und den Abschlussprüfungsgrundsätzen erstellt wurden, die zuvor vom Emittenten angenommen wurden, und kurze Beschreibung dieser beiden Grundsatzkategorien. Einzelheiten zu etwaigen wesentlichen Veränderungen in der Finanzlage des Emittenten, die seit der Veröffentlichung des letzten geprüften Jahresabschlusses eingetreten sind. Ansonsten ist eine negative Erklärung abzugeben.

5.
GERICHTS UND SCHIEDSGERICHTSVERFAHREN

5.1. Angaben über etwaige staatliche Interventionen, Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren (einschließlich derjenigen Verfahren, die nach Kenntnis des Emittenten noch anhängig sind oder eingeleitet werden könnten), die im Zeitraum der mindestens letzten12 Monate bestanden/abschlossen wurden, und die sich erheblich auf die Finanzlage des Emittenten auswirken bzw. in jüngster Zeit ausgewirkt haben. Ansonsten ist eine negative Erklärung abzugeben.

5.2. Angaben über eine etwaige sich aus den Gründungsdokumenten ergebende Immunität, die der Emittent bei Gerichtsverfahren genießt.

6.
ERKLÄRUNGEN VON SEITEN SACHVERSTÄNDIGER UND INTERESSENERKLÄRUNGEN

Wird in das Registrierungsformular eine Erklärung oder ein Bericht einer Person aufgenommen, die als Sachverständiger handelt, so sind der Name, die Geschäftsadresse und die Qualifikationen anzugeben. Wurde der Bericht auf Ersuchen des Emittenten erstellt, so ist eine diesbezügliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass die aufgenommene Erklärung oder der aufgenommene Bericht in der Form und in dem Zusammenhang, in dem sie bzw. er aufgenommen wurde, die Zustimmung von Seiten der Person erhalten hat, die den Inhalt dieses Teils des Registrierungsformulars gebilligt hat. Soweit dem Emittenten bekannt, sind Angaben über etwaige Interessenskonflikte des Sachverständigen beizubringen, die sich auf seine Unabhängigkeit bei der Abfassung des Berichts auswirken können.

7.
EINSEHBARE DOKUMENTE

Abzugeben ist eine Erklärung dahingehend, dass während der Gültigkeitsdauer des Registrierungsformulars ggf. die folgenden Dokumente (oder deren Kopien) eingesehen werden können:
a)
Jahresberichte und Bestätigungsvermerke über den Emittenten für die beiden letzten Geschäftsjahre, die gemäß den vom Emittenten angenommenen Rechnungslegungs- und Abschlussprüfungsgrundsätzen erstellt wurden;
b)
sämtliche Berichte, Schreiben und sonstigen Dokumente, Bewertungen und Erklärungen, die von einem Sachverständigen auf Ersuchen des Emittenten erstellt bzw. abgegeben wurden, sofern Teile davon in das Registrierungsformular eingeflossen sind oder in ihm darauf verwiesen wird;
c)
die Gründungsdokumente des Emittenten.
Anzugeben ist auch, wo in diese Dokumente entweder in Papierform oder auf elektronischem Wege Einsicht genommen werden kann.

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