ANHANG XVI VO (EG) 2004/809

Mindestangaben für das Registrierungsformular für Wertpapiere, die von Mitgliedstaaten, Drittstaaten und ihren regionalen und lokalen Gebietskörperschaften ausgegeben werden (Schema)

1.
VERANTWORTLICHE PERSONEN

1.1. Alle Personen, die für die im Registrierungsformular gemachten Angaben bzw. für bestimmte Abschnitte des Registrierungsformulars verantwortlich sind. Im letzteren Fall sind die entsprechenden Abschnitte aufzunehmen. Im Falle von natürlichen Personen, zu denen auch Mitglieder der Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane des Emittenten gehören, sind der Name und die Funktion dieser Person zu nennen. Bei juristischen Personen sind Name und eingetragener Sitz der Gesellschaft anzugeben.

1.2. Erklärung der für das Registrierungsformular verantwortlichen Personen, dass sie die erforderliche Sorgfalt haben walten lassen, um sicherzustellen, dass die im Registrierungsformular genannten Angaben ihres Wissens nach richtig sind und keine Tatsachen ausgelassen worden sind, die die Aussage des Registrierungsformulars wahrscheinlich verändern. Ggf. Erklärung der für bestimmte Abschnitte des Registrierungsformulars verantwortlichen Personen, dass sie die erforderliche Sorgfalt haben walten lassen, um sicherzustellen, dass die in dem Teil des Registrierungsformulars genannten Angaben, für die sie verantwortlich sind, ihres Wissens nach richtig sind und keine Tatsachen ausgelassen worden sind, die die Aussage des Registrierungsformulars wahrscheinlich verändern.

2.
RISIKOFAKTOREN

Klare Offenlegung der Risikofaktoren, die die Fähigkeit des Emittenten beeinträchtigen können, seinen sich aus den Wertpapieren gegenüber den Anlegern ergebenden Verpflichtungen nachzukommen (unter der Rubrik „Risikofaktoren” ).

3.
ANGABEN ÜBER DEN EMITTENTEN

3.1. Gesetzlicher Name des Emittenten und kurze Beschreibung seiner Stellung im nationalen öffentlichen Rahmen.

3.2. Wohnsitz oder geografische Belegenheit sowie Rechtsform des Emittenten, seine Kontaktadresse und Telefonnummer.

3.3. Etwaige Ereignisse aus jüngster Zeit, die für die Bewertung der Zahlungsfähigkeit des Emittenten relevant sind.

3.4. Beschreibung des wirtschaftlichen Umfelds des Emittenten, insbesondere aber:
a)
der Wirtschaftsstruktur mit detaillierten Angaben zu den Hauptwirtschaftszweigen;
b)
des Bruttoinlandsprodukts mit einer Aufschlüsselung nach Wirtschaftszweigen für die letzten beiden Geschäftsjahre.

3.5. Allgemeine Beschreibung des politischen Systems des Emittenten und der Regierung, einschließlich detaillierter Angaben zu dem verantwortlichen Organ, dem der Emittent untersteht.

4.
ÖFFENTLICHE FINANZEN UND HANDEL

Angaben zu den nachfolgend genannten Punkten für die letzten beiden Geschäftsjahre, die dem Datum der Erstellung des Registrierungsformulars vorausgehen:
a)
Steuer- und Haushaltssystem;
b)
Bruttostaatsverschuldung, einschließlich einer Übersicht über die Verschuldung die Fälligkeitsstruktur der ausstehenden Verbindlichkeiten (unter besonderer Kennzeichnung der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr), die Schuldentilgung und die Teile der Verschuldung, die in nationaler Währung sowie in Fremdwährung notiert sind;
c)
Zahlen für den Außenhandel und Zahlungsbilanz;
d)
Devisenreserven, einschließlich möglicher Belastungen dieser Reserven, wie Termingeschäfte oder Derivate;
e)
Finanzlage und Ressourcen, einschließlich in einheimischer Währung verfügbarer Bareinlagen;
f)
Zahlen für Einnahmen und Ausgaben;
Beschreibung der Audit-Verfahren und der Verfahren der externen Prüfung der Abschlüsse des Emittenten.

5.
WESENTLICHE VERÄNDERUNGEN

5.1. Einzelheiten über wesentliche Veränderungen seit Ende des letzten Geschäftsjahres bei den Angaben, die gemäß Punkt 4 beigebracht wurden. Ansonsten ist eine negative Erklärung abzugeben.

6.
GERICHTS- UND SCHIEDSGERICHTSVERFAHREN

Angaben über etwaige staatliche Interventionen, Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren (einschließlich derjenigen Verfahren, die nach Kenntnis des Emittenten noch anhängig sind oder eingeleitet werden könnten), die im Zeitraum der mindestens letzten 12 Monate bestanden/abgeschlossen wurden, und die sich erheblich auf die Finanzlage des Emittenten auswirken bzw. in jüngster Zeit ausgewirkt haben. Ansonsten ist eine negative Erklärung abzugeben.

6.2 Angaben über eine etwaige Immunität, die der Emittent bei Gerichtsverfahren genießt.

7.
ERKLÄRUNGEN VON SEITEN SACHVERSTÄNDIGER UND INTERESSENERKLÄRUNGEN

Wird in das Registrierungsformular eine Erklärung oder ein Bericht einer Person aufgenommen, die als Sachverständiger handelt, so sind der Name, die Geschäftsadresse und die Qualifikationen anzugeben. Wurde der Bericht auf Ersuchen des Emittenten erstellt, so ist eine diesbezügliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass die aufgenommene Erklärung oder der aufgenommene Bericht in der Form und in dem Zusammenhang, in dem sie bzw. er aufgenommen wurde, die Zustimmung von Seiten der Person erhalten hat, die den Inhalt dieses Teils des Registrierungsformulars gebilligt hat. Soweit dem Emittenten bekannt, sind Angaben über etwaige Interessen des Sachverständigen beizubringen, die sich auf seine Unabhängigkeit bei der Abfassung des Berichts auswirken können.

8.
EINSEHBARE DOKUMENTE

Abzugeben ist eine Erklärung dahingehend, dass während der Gültigkeitsdauer des Registrierungsformulars ggf. die folgenden Dokumente (oder deren Kopien) eingesehen werden können:
a)
Finanzberichte und Bestätigungsvermerke über den Emittenten für die beiden letzten Geschäftsjahre und Budget für das laufende Geschäftsjahr;
b)
sämtliche Berichte, Schreiben und sonstigen Dokumente, Bewertungen und Erklärungen, die von einem Sachverständigen auf Ersuchen des Emittenten erstellt bzw. abgegeben wurden, sofern Teile davon in das Registrierungsformular eingeflossen sind oder in ihm darauf verwiesen wird.
Anzugeben ist auch, wo in diese Dokumente entweder in Papierform oder auf elektronischem Wege Einsicht genommen werden kann.

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