ANHANG XX VO (EG) 2004/809
Anhang V | Einstufung | |
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1. | HAFTENDE PERSONEN | |
1.1. | Alle Personen, die für die Angaben im Prospekt bzw. für bestimmte Teile des Prospekts haften. Im letzteren Fall sind die entsprechenden Teile anzugeben. Handelt es sich dabei um natürliche Personen, zu denen auch Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans des Emittenten gehören, sind Name und Funktion dieser Person zu nennen. Bei juristischen Personen sind Name und eingetragener Sitz der Gesellschaft anzugeben. | Kategorie A |
1.2. | Erklärung der für den Prospekt haftenden Personen, dass die Angaben im Prospekt ihres Wissens richtig sind und keine Auslassungen beinhalten, die die Aussage des Prospekts verzerren könnten, und dass sie die erforderliche Sorgfalt haben walten lassen, um dies zu gewährleisten. Ggf. Erklärung der für bestimmte Teile des Prospekts haftenden Personen, dass die Angaben in dem Teil des Prospekts, für den sie haften, ihres Wissens richtig sind und keine Auslassungen beinhalten, die die Aussage des Prospekts verzerren könnten. | Kategorie A |
2. | RISIKOFAKTOREN | |
2.1. | Klare und deutliche Angabe der Risikofaktoren, die für die Bewertung der Marktrisiken der zum Handel angebotenen und/oder zuzulassenden Wertpapiere wesentlich sind. Diese Angabe muss in einer Rubrik „Risikofaktoren” erfolgen. | Kategorie A |
3. | GRUNDLEGENDE ANGABEN | |
3.1. | Beteiligungen der an der Emission/dem Angebot beteiligten natürlichen und juristischen Personen | |
Beschreibung aller für die Emission/das Angebot wesentlichen — auch kollidierenden — Beteiligungen unter Angabe der betreffenden Personen und der Art der jeweiligen Beteiligung. | Kategorie C | |
3.2. | Gründe für das Angebot und Zweckbestimmung der Erlöse | |
Gründe für das Angebot (sofern diese nicht in der Gewinnerzielung und/oder der Absicherung bestimmter Risiken liegen). Gegebenenfalls Angabe der geschätzten Gesamtkosten der Emission/des Angebots und der geschätzten Nettoerlöse, jeweils aufgeschlüsselt nach den einzelnen wichtigsten Zweckbestimmungen und dargestellt nach Priorität dieser Zweckbestimmungen. Weiß der Emittent, dass die voraussichtlichen Erträge nicht für alle geplanten Zweckbestimmungen ausreichen werden, sind Höhe und Quellen der benötigten übrigen Finanzierungsmittel anzugeben. | Kategorie C | |
4. | ANGABEN ZU DEN ANZUBIETENDEN/ZUM HANDEL ZUZULASSENDEN WERTPAPIEREN | |
4.1. |
|
Kategorie B |
|
Kategorie C | |
4.2. | Rechtsvorschriften, auf deren Grundlage die Wertpapiere geschaffen wurden. | Kategorie A |
4.3. |
|
Kategorie A |
|
Kategorie C | |
4.4. | Währung der Wertpapieremission. | Kategorie C |
4.5. | Rangfolge der angebotenen und/oder zum Handel zuzulassenden Wertpapiere, einschließlich einer Zusammenfassung aller etwaigen Klauseln, die die Rangfolge beeinflussen oder das Wertpapier etwaigen derzeitigen oder künftigen Verbindlichkeiten des Emittenten nachordnen sollen. | Kategorie A |
4.6. | Beschreibung der mit den Wertpapieren verbundenen Rechte, einschließlich aller etwaigen Beschränkungen dieser Rechte und des Verfahrens zur Wahrnehmung dieser Rechte. | Kategorie B |
4.7. |
|
Kategorie C |
|
Kategorie B | |
|
Kategorie C | |
|
Kategorie C | |
|
Kategorie B | |
Ist der Zinssatz nicht festgelegt, | ||
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Kategorie A | |
|
Kategorie C | |
|
Kategorie B | |
|
Kategorie C | |
|
Kategorie B | |
|
Kategorie B | |
|
Kategorie C | |
|
Kategorie B | |
4.8. |
|
Kategorie C |
|
Kategorie B | |
4.9. |
|
Kategorie C |
|
Kategorie B | |
4.10. | Vertretung der Schuldtitelinhaber unter Angabe der die Anleger vertretenden Organisation und der für diese Vertretung geltenden Bestimmungen. Angabe des Ortes, an dem die Öffentlichkeit die Verträge, die diese Repräsentationsformen regeln, einsehen kann. | Kategorie B |
4.11. | Bei Neuemissionen Angabe der Beschlüsse, Ermächtigungen und Genehmigungen, aufgrund deren die Wertpapiere geschaffen und/oder emittiert wurden oder werden sollen. | Kategorie C |
4.12. | Bei Neuemissionen Angabe des voraussichtlichen Emissionstermins. | Kategorie C |
4.13. | Beschreibung aller etwaigen Beschränkungen für die freie Übertragbarkeit. | Kategorie A |
4.14. |
Zum Staat, in dem der Emittent seinen eingetragenen Sitz unterhält, und zum Staat/den Staaten, in dem bzw. denen das Angebot unterbreitet oder die Zulassung zum Handel beantragt wird, sind folgende Angaben zu machen:
|
Kategorie A |
5. | KONDITIONEN DES ANGEBOTS | |
5.1. | Konditionen, Angebotsstatistiken, erwarteter Zeitplan und erforderliche Maßnahmen für die Antragstellung | |
5.1.1. | Angebotskonditionen. | Kategorie C |
5.1.2. | Gesamtsumme der Emission/des Angebots. Ist diese nicht festgelegt, Beschreibung der Regelungen und Angabe des Zeitpunkts für die öffentliche Bekanntmachung des Angebotsbetrags. | Kategorie C |
5.1.3. |
|
Kategorie C |
|
Kategorie C | |
5.1.4. | Beschreibung der Möglichkeit zur Reduzierung der Zeichnungen und des Verfahrens für die Erstattung des zu viel gezahlten Betrags an die Antragsteller. | Kategorie C |
5.1.5. | Mindest- und/oder maximale Zeichnungshöhe (ausgedrückt als Anzahl der Wertpapiere oder aggregierte Anlagesumme). | Kategorie C |
5.1.6. | Methode und Fristen für die Bedienung der Wertpapiere und ihre Lieferung. | Kategorie C |
5.1.7. | Umfassende Beschreibung der Modalitäten und des Termins für die öffentliche Bekanntgabe der Angebotsergebnisse. | Kategorie C |
5.1.8. | Verfahren für die Ausübung eines etwaigen Vorkaufsrechts, die Übertragbarkeit der Zeichnungsrechte und die Behandlung nicht ausgeübter Zeichnungsrechte. | Kategorie C |
5.2. | Verteilungs- und Zuteilungsplan | |
5.2.1. |
|
Kategorie A |
|
Kategorie C | |
5.2.2. | Verfahren für die Benachrichtigung der Zeichner über den ihnen zugeteilten Betrag und Hinweis darauf, ob mit dem Handel schon vor einer solchen Benachrichtigung begonnen werden kann. | Kategorie C |
5.3. | Preisfestsetzung | |
5.3.1. |
|
Kategorie C |
|
Kategorie B | |
|
Kategorie C | |
5.4. | Platzierung und Übernahme (Underwriting) | |
5.4.1. | Name und Anschrift des Koordinators/der Koordinatoren des gesamten Angebots sowie einzelner Angebotsteile und — sofern dem Emittenten oder Bieter bekannt — Name und Anschrift derjenigen, die das Angebot in den verschiedenen Staaten platzieren. | Kategorie C |
5.4.2. | Name und Anschrift der Zahl- und Verwahrstellen in jedem Land. | Kategorie C |
5.4.3. | Name und Anschrift der Institute, die sich fest zur Übernahme einer Emission verpflichtet haben, sowie Name und Anschrift der Institute, die die Emission ohne verbindliche Zusage oder zur Verkaufsvermittlung platzieren. Angabe der wesentlichen Bestandteile der entsprechenden Vereinbarungen einschließlich Kontingente. Wird nicht die gesamte Emission übernommen, Angabe des nicht übernommenen Teils. Angabe der Gesamthöhe der Übernahmeprovision und der Platzierungsprovision. | Kategorie C |
5.4.4. | Datum, zu dem der Emissionsübernahmevertrag geschlossen wurde oder geschlossen wird. | Kategorie C |
6. | ZULASSUNG ZUM HANDEL UND HANDELSMODALITÄTEN | |
6.1. |
|
Kategorie B |
|
Kategorie C | |
6.2. | Anzugeben sind alle geregelten oder gleichwertigen Märkte, an denen nach Kenntnis des Emittenten bereits Wertpapiere derselben Gattung wie die angebotenen oder zum Handel zuzulassenden Wertpapiere zum Handel zugelassen sind. | Kategorie C |
6.3. | Name und Anschrift der Institute, die aufgrund einer festen Zusage als Intermediäre im Sekundärhandel tätig sind und über An- und Verkaufskurse Liquidität zur Verfügung stellen, sowie Beschreibung der maßgeblichen Konditionen ihrer Zusage. | Kategorie C |
7. | ZUSÄTZLICHE ANGABEN | |
7.1. | Werden an einer Emission beteiligte Berater in der Wertpapierbeschreibung genannt, ist anzugeben, in welcher Funktion sie gehandelt haben. | Kategorie C |
7.2. | Es ist anzugeben, welche anderen in der Wertpapierbeschreibung enthaltenen Informationen von gesetzlichen Abschlussprüfern geprüft oder durchgesehen wurden, über die die Abschlussprüfer einen Vermerk erstellt haben. Wiedergabe oder bei entsprechender Erlaubnis der zuständigen Behörden Zusammenfassung des Vermerks. | Kategorie A |
7.3. | Wird in die Wertpapierbeschreibung eine Erklärung oder ein Vermerk einer Person aufgenommen, die als Sachverständiger handelt, so sind deren Name, Geschäftsadresse und Qualifikationen sowie jede etwaige wesentliche Beteiligung dieser Person am Emittenten anzugeben. Wurde der Vermerk im Auftrag des Emittenten erstellt, ist zu bestätigen, dass die Aufnahme der Erklärung oder des Vermerks in der vorliegenden Form und im vorliegenden Kontext mit Zustimmung der Person erfolgt ist, die den Inhalt dieses Teils der Wertpapierbeschreibung gebilligt hat. | Kategorie A |
7.4. | Sofern Angaben von Seiten Dritter übernommen wurden, ist zu bestätigen, dass diese korrekt wiedergegeben wurden und nach Wissen des Emittenten und soweit für ihn aus den von diesem Dritten veröffentlichten Angaben ersichtlich, nicht durch Auslassungen unkorrekt oder irreführend gestaltet wurden. Darüber hinaus ist/sind die Informationsquelle/n anzugeben. | Kategorie C |
7.5. |
|
Kategorie A |
|
Kategorie C | |
Anhang XII | Einstufung | |
1. | HAFTENDE PERSONEN | |
1.1. | Alle Personen, die für die Angaben im Prospekt bzw. für bestimmte Teile des Prospekts haften. Im letzteren Fall sind die entsprechenden Teile anzugeben. Handelt es sich dabei um natürliche Personen, zu denen auch Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans des Emittenten gehören, sind Name und Funktion dieser Person zu nennen. Bei juristischen Personen sind Name und eingetragener Sitz der Gesellschaft anzugeben. | Kategorie A |
1.2. | Erklärung der für den Prospekt haftenden Personen, dass die Angaben im Prospekt ihres Wissens richtig sind und keine Auslassungen beinhalten, die die Aussage des Prospekts verzerren könnten, und dass sie die erforderliche Sorgfalt haben walten lassen, um dies zu gewährleisten. Ggf. Erklärung der für bestimmte Teile des Prospekts haftenden Personen, dass die Angaben in dem Teil des Prospekts, für den sie haften, ihres Wissens richtig sind und keine Auslassungen beinhalten, die die Aussage des Prospekts verzerren könnten, und dass sie die erforderliche Sorgfalt haben walten lassen, um dies zu gewährleisten. | Kategorie A |
2. | RISIKOFAKTOREN | |
2.1. | Klare und deutliche Angabe der Risikofaktoren, die für die Bewertung der Marktrisiken der zum Handel angebotenen und/oder zuzulassenden Wertpapiere wesentlich sind. Diese Angabe muss in einer Rubrik „Risikofaktoren” erfolgen. Diese muss einen Risikohinweis darauf enthalten, dass der Anleger seinen Kapitaleinsatz ganz oder teilweise verlieren könnte, und/oder gegebenenfalls einen Hinweis darauf, dass die Haftung des Anlegers nicht auf den Wert seiner Anlage beschränkt ist, sowie eine Beschreibung der Umstände, unter denen es zu einer zusätzlichen Haftung kommen kann und welche finanziellen Folgen dies voraussichtlich nach sich zieht. | Kategorie A |
3. | GRUNDLEGENDE ANGABEN | |
3.1. | Beteiligungen der an der Emission/dem Angebot beteiligten natürlichen und juristischen Personen | |
Beschreibung aller für die Emission/das Angebot wesentlichen — auch kollidierenden — Beteiligungen unter Angabe der betreffenden Personen und der Art der jeweiligen Beteiligung. | Kategorie C | |
3.2. | Gründe für das Angebot und Zweckbestimmung der Erlöse (sofern diese nicht in der Gewinnerzielung und/oder der Absicherung bestimmter Risiken liegt) | |
Werden die Gründe für das Angebot und die Zweckbestimmung der Erlöse genannt, sind die Gesamtnettoerlöse anzugeben und die Gesamtkosten der Emission/des Angebots zu schätzen. | Kategorie C | |
4. | ANGABEN ZU DEN ANZUBIETENDEN UND ZUM HANDEL ZUZULASSENDEN WERTPAPIEREN | |
4.1. | Angaben zu den Wertpapieren | |
4.1.1. |
|
Kategorie B |
|
Kategorie C | |
4.1.2. | Klare und umfassende Erläuterung für die Anleger, wie der Wert ihrer Anlage durch den Wert des Basisinstruments/der Basisinstrumente beeinflusst wird, insbesondere in Fällen, in denen die Risiken am offensichtlichsten sind, es sei denn, die Wertpapiere haben eine Mindeststückelung von 100000 EUR oder können lediglich für mindestens 100000 EUR pro Stück erworben werden. | Kategorie B |
4.1.3. | Rechtsvorschriften, auf deren Grundlage die Wertpapiere geschaffen wurden. | Kategorie A |
4.1.4. |
|
Kategorie A |
|
Kategorie C | |
4.1.5. | Währung der Wertpapieremission. | Kategorie C |
4.1.6. | Rangfolge der angebotenen und/oder zum Handel zuzulassenden Wertpapiere, einschließlich einer Zusammenfassung aller etwaigen Klauseln, die die Rangfolge beeinflussen oder das Wertpapier etwaigen derzeitigen oder künftigen Verbindlichkeiten des Emittenten nachordnen sollen. | Kategorie A |
4.1.7. | Beschreibung der mit den Wertpapieren verbundenen Rechte, einschließlich aller etwaigen Beschränkungen dieser Rechte, und des Verfahrens zur Wahrnehmung dieser Rechte. | Kategorie B |
4.1.8. | Bei Neuemissionen Angabe der Beschlüsse, Ermächtigungen und Billigungen, aufgrund deren die Wertpapiere geschaffen und/oder emittiert wurden oder werden sollen. | Kategorie C |
4.1.9. | Emissionstermin. | Kategorie C |
4.1.10. | Beschreibung aller etwaigen Beschränkungen für die freie Übertragbarkeit der Wertpapiere. | Kategorie A |
4.1.11. |
|
Kategorie C |
|
Kategorie C | |
4.1.12. | Beschreibung des Abrechnungsverfahrens für die derivativen Wertpapiere. | Kategorie B |
4.1.13. |
|
Kategorie B |
|
Kategorie C | |
|
Kategorie B | |
4.1.14. |
Zum Staat, in dem der Emittent seinen eingetragenen Sitz unterhält, und zum Staat/den Staaten, in dem bzw. denen das Angebot unterbreitet oder die Zulassung zum Handel beantragt wird, sind folgende Angaben zu machen:
|
Kategorie A |
4.2. | Angaben zum Basiswert | |
4.2.1. | Ausübungspreis oder endgültiger Referenzpreis des Basiswerts. | Kategorie C |
4.2.2. | Erklärung zur Art des Basiswerts. | Kategorie A |
Hinweis darauf, wo Informationen über die vergangene und künftige Wertentwicklung des Basiswerts und dessen Volatilität erhältlich sind. | Kategorie C | |
|
||
|
Kategorie C | |
|
Kategorie C | |
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||
|
Kategorie C | |
|
Kategorie A | |
|
Kategorie A | |
|
Kategorie C | |
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Kategorie C | |
|
||
|
Kategorie C | |
|
||
|
Kategorie C | |
4.2.3. | Beschreibung aller etwaigen Ereignisse, die eine Störung des Marktes oder der Abrechnung bewirken und den Basiswert beeinflussen. | Kategorie B |
4.2.4. | Anpassungsregeln in Bezug auf Ereignisse, die den Basiswert betreffen. | Kategorie B |
5. | KONDITIONEN DES ANGEBOTS | |
5.1. | Konditionen, Angebotsstatistiken, erwarteter Zeitplan und erforderliche Maßnahmen zur Zeichnung des Angebots | |
5.1.1. | Angebotskonditionen. | Kategorie C |
5.1.2. | Gesamtsumme der Emission/des Angebots; ist diese nicht festgelegt, Beschreibung der Regelungen und Angabe des Zeitpunkts für die öffentliche Bekanntmachung des endgültigen Angebotsbetrags. | Kategorie C |
5.1.3. |
|
Kategorie C |
|
Kategorie C | |
5.1.4. | Mindest- und/oder maximale Zeichnungshöhe (ausgedrückt als Anzahl der Wertpapiere oder aggregierte Anlagesumme). | Kategorie C |
5.1.5. | Methode und Fristen für die Bedienung der Wertpapiere und ihre Lieferung. | Kategorie C |
5.1.6. | Umfassende Beschreibung der Modalitäten und des Termins für die öffentliche Bekanntgabe der Angebotsergebnisse. | Kategorie C |
5.2. | Verteilungs- und Zuteilungsplan | |
5.2.1. |
|
Kategorie A |
|
Kategorie C | |
5.2.2. | Verfahren für die Benachrichtigung der Zeichner über den ihnen zugeteilten Betrag und Hinweis darauf, ob mit dem Handel schon vor einer solchen Benachrichtigung begonnen werden kann. | Kategorie C |
5.3. | Preisfestsetzung | |
5.3.1. |
|
Kategorie C |
|
Kategorie B | |
|
Kategorie C | |
5.4. | Platzierung und Übernahme (Underwriting) | |
5.4.1. | Name und Anschrift des Koordinators/der Koordinatoren des gesamten Angebots sowie einzelner Angebotsteile und — soweit dem Emittenten oder Anbieter bekannt — Name und Anschrift derjenigen, die das Angebot in den verschiedenen Ländern platzieren. | Kategorie C |
5.4.2. | Name und Anschrift der Zahl- und Verwahrstellen in jedem Land. | Kategorie C |
5.4.3. | Angabe der Institute, die sich fest zur Übernahme einer Emission verpflichtet haben, und Angabe der Institute, die die Emission ohne verbindliche Zusage oder zu bestmöglichen Bedingungen platzieren. Wird die Emission nicht zur Gänze übernommen, ist anzugeben, welchen Teil dies betrifft. | Kategorie C |
5.4.4. | Datum, an dem der Emissionsübernahmevertrag geschlossen wurde oder wird. | Kategorie C |
5.4.5. | Name und Anschrift einer Berechnungsstelle. | Kategorie C |
6. | ZULASSUNG ZUM HANDEL UND HANDELSMODALITÄTEN | |
6.1. |
|
Kategorie B |
|
Kategorie C | |
6.2. | Anzugeben sind alle geregelten oder gleichwertigen Märkte, an denen nach Wissen des Emittenten bereits Wertpapiere der gleichen Gattung wie die angebotenen oder zuzulassenden Wertpapiere zum Handel zugelassen sind. | Kategorie C |
6.3. | Name und Anschrift der Institute, die aufgrund einer bindenden Zusage als Intermediäre im Sekundärhandel tätig sind und über An- und Verkaufskurse Liquidität zur Verfügung stellen, sowie Beschreibung der Hauptbedingungen ihrer Zusage. | Kategorie C |
7. | ZUSÄTZLICHE ANGABEN | |
7.1. | Werden an einer Emission beteiligte Berater in der Wertpapierbeschreibung genannt, ist anzugeben, in welcher Funktion sie gehandelt haben. | Kategorie C |
7.2. | Es ist anzugeben, welche anderen in der Wertpapierbeschreibung enthaltenen Informationen von gesetzlichen Abschlussprüfern geprüft oder durchgesehen wurden, über die die Abschlussprüfer einen Vermerk erstellt haben. Wiedergabe oder bei entsprechender Erlaubnis der zuständigen Behörden Zusammenfassung des Vermerks. | Kategorie A |
7.3. | Wird in die Wertpapierbeschreibung eine Erklärung oder ein Vermerk einer Person aufgenommen, die als Sachverständiger handelt, so sind deren Name, Geschäftsadresse und Qualifikationen sowie jede etwaige wesentliche Beteiligung dieser Person am Emittenten anzugeben. Wurde der Vermerk im Auftrag des Emittenten erstellt, ist zu bestätigen, dass die Aufnahme der Erklärung oder des Vermerks in der vorliegenden Form und im vorliegenden Kontext mit Zustimmung der Person erfolgt, die den Inhalt dieses Teils der Wertpapierbeschreibung gebilligt hat. | Kategorie A |
7.4. | Wurden Angaben von Seiten Dritter übernommen, ist zu bestätigen, dass diese korrekt wiedergegeben wurden und nach Wissen des Emittenten und soweit für ihn aus den von diesem Dritten veröffentlichten Angaben ersichtlich, nicht durch Auslassungen unkorrekt oder irreführend gestaltet wurden. Darüber hinaus hat der Emittent die Informationsquelle(n) anzugeben. | Kategorie C |
7.5. | Im Prospekt ist anzugeben, ob der Emittent nach erfolgter Emission Informationen veröffentlichen will oder nicht. Hat er dies angekündigt, so gibt er im Prospekt an, welche Informationen er vorlegen wird und wo sie erhältlich sein werden. | Kategorie C |
Anhang XIII | Einstufung | |
1. | HAFTENDE PERSONEN | |
1.1. | Alle Personen, die für die Angaben im Prospekt bzw. für bestimmte Teile des Prospekts haften. Im letzteren Fall sind die entsprechenden Teile anzugeben. Handelt es sich um natürliche Personen, zu denen auch Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan des Emittenten gehören, sind Name und Funktion dieser Person zu nennen. Bei juristischen Personen sind Name und eingetragener Sitz der Gesellschaft anzugeben. | Kategorie A |
1.2. | Erklärung der für den Prospekt haftenden Personen, dass die im Prospekt enthaltenen Angaben ihres Wissens richtig sind und keine Auslassungen beinhalten, die die Aussage des Prospekts verzerren könnten, und dass sie die erforderliche Sorgfalt haben walten lassen, um dies zu gewährleisten. Ggf. Erklärung der für bestimmte Teile des Prospekts haftenden Personen, dass die Angaben in dem Teil des Prospekts, für den sie haften, ihres Wissens richtig sind und keine Auslassungen beinhalten, die die Aussage des Prospekts verzerren könnten. | Kategorie A |
2. | RISIKOFAKTOREN | |
Klare und deutliche Angabe der Risikofaktoren, die für die Bewertung der Marktrisiken der zum Handel zuzulassenden Wertpapiere wesentlich sind. Diese Angabe muss in einer Rubrik „Risikofaktoren” erfolgen. | Kategorie A | |
3. | GRUNDLEGENDE ANGABEN | |
Beteiligungen der an der Emission beteiligten natürlichen und juristischen Personen. | ||
Beschreibung aller für die Emission wesentlichen — auch kollidierenden — Beteiligungen unter Angabe der betreffenden Personen und der Art der Beteiligung. | Kategorie C | |
4. | ANGABEN ZU DEN ZUM HANDEL ZUZULASSENDEN WERTPAPIEREN | |
4.1. | Gesamtbetrag der zum Handel zuzulassenden Wertpapiere. | Kategorie C |
4.2. |
|
Kategorie B |
|
Kategorie C | |
4.3. | Rechtsvorschriften, auf deren Grundlage die Wertpapiere geschaffen wurden. | Kategorie A |
4.4. |
|
Kategorie A |
|
Kategorie C | |
4.5. | Währung der Wertpapieremission. | Kategorie C |
4.6. | Rangfolge der angebotenen und/oder zum Handel zuzulassenden Wertpapiere, einschließlich einer Zusammenfassung aller etwaigen Klauseln, die die Rangfolge beeinflussen oder das Wertpapier etwaigen derzeitigen oder künftigen Verbindlichkeiten des Emittenten nachordnen sollen. | Kategorie A |
4.7. | Beschreibung der mit den Wertpapieren verbundenen Rechte, einschließlich aller etwaigen Beschränkungen dieser Rechte und des Verfahrens zur Wahrnehmung dieser Rechte. | Kategorie B |
4.8. |
|
Kategorie C |
|
Kategorie B | |
|
Kategorie C | |
|
Kategorie C | |
|
Kategorie B | |
Ist der Zinssatz nicht festgelegt, | ||
|
Kategorie A | |
|
Kategorie C | |
|
Kategorie B | |
|
Kategorie B | |
|
Kategorie B | |
|
Kategorie C | |
4.9. |
|
Kategorie C |
|
Kategorie B | |
4.10. | Angabe der Rendite. | Kategorie C |
4.11. | Vertretung der Schuldtitelinhaber unter Angabe der die Anleger vertretenden Organisation und der für diese Vertretung geltenden Bestimmungen. Angabe des Ortes, an dem die Öffentlichkeit die Verträge, die diese Repräsentationsformen regeln, einsehen kann. | Kategorie B |
4.12. | Angabe der Beschlüsse, Ermächtigungen und Billigungen, aufgrund deren die Wertpapiere geschaffen und/oder emittiert wurden. | Kategorie C |
4.13. | Emissionstermin. | Kategorie C |
4.14. | Beschreibung aller etwaigen Beschränkungen für die freie Übertragbarkeit der Wertpapiere. | Kategorie A |
5. | ZULASSUNG ZUM HANDEL UND HANDELSMODALITÄTEN | |
5.1. |
|
Kategorie B |
|
Kategorie C | |
5.2. | Name und Anschrift der Zahl- und Verwahrstellen in jedem Land. | Kategorie C |
6. | KOSTEN DER ZULASSUNG ZUM HANDEL | |
Schätzung der durch die Zulassung zum Handel insgesamt verursachten Kosten. | Kategorie C | |
7. | ZUSÄTZLICHE ANGABEN | |
7.1. | Werden in der Wertpapierbeschreibung Berater genannt, ist anzugeben, in welcher Funktion sie gehandelt haben. | Kategorie C |
7.2. | Es ist anzugeben, welche anderen in der Wertpapierbeschreibung enthaltenen Informationen von gesetzlichen Abschlussprüfern geprüft oder durchgesehen wurden, über die die Abschlussprüfer einen Vermerk erstellt haben. Wiedergabe oder bei entsprechender Erlaubnis der zuständigen Behörden Zusammenfassung des Vermerks. | Kategorie A |
7.3. | Wird in die Wertpapierbeschreibung eine Erklärung oder ein Vermerk einer Person aufgenommen, die als Sachverständiger handelt, so sind deren Name, Geschäftsadresse und Qualifikationen sowie jede etwaige wesentliche Beteiligung dieser Person am Emittenten anzugeben. Wurde der Vermerk im Auftrag des Emittenten erstellt, ist zu bestätigen, dass die Aufnahme der Erklärung oder des Vermerks in der vorliegenden Form und im vorliegenden Kontext mit Zustimmung der Person erfolgt, die den Inhalt dieses Teils der Wertpapierbeschreibung gebilligt hat. | Kategorie A |
7.4. | Wurden Angaben von Seiten Dritter übernommen, ist zu bestätigen, dass diese korrekt wiedergegeben wurden und nach Wissen des Emittenten und soweit für ihn aus den von diesem Dritten veröffentlichten Angaben ersichtlich, keine Auslassungen beinhalten, die die wiedergegebenen Angaben unkorrekt oder irreführend gestalten würden. Darüber hinaus ist/sind die Informationsquelle(n) anzugeben. | Kategorie C |
7.5. |
|
Kategorie A |
|
Kategorie C | |
Anhang VIII | Einstufung | |
1. | DIE WERTPAPIERE | |
1.1. | Mindeststückelung einer Emission. | Kategorie C |
1.2. | Werden Angaben zu einem nicht an der Emission beteiligten Unternehmen/Schuldner veröffentlicht, ist zu bestätigen, dass die das Unternehmen/den Schuldner betreffenden Angaben korrekt den vom Unternehmen/Schuldner selbst publizierten Informationen entnommen wurden und nach Wissen des Emittenten und soweit für ihn aus den von dem Unternehmen bzw. Schuldner veröffentlichten Angaben ersichtlich nicht durch Auslassungen irreführend gestaltet wurden. | Kategorie C |
Darüber hinaus ist/sind die Quelle(n) der in der Wertpapierbeschreibung enthaltenen Informationen, d. h. die Fundstelle der vom Unternehmen oder Schuldner selbst publizierten Angaben zu nennen. | Kategorie C | |
2. | DIE BASISWERTE | |
2.1. | Es ist zu bestätigen, dass die der Emission zugrunde liegenden verbrieften Aktiva so beschaffen sind, dass sie die Erwirtschaftung von Finanzströmen gewährleisten, die alle für die Wertpapiere fälligen Zahlungen abdecken. | Kategorie A |
2.2. | Liegt der Emission ein Pool von Einzelaktiva zugrunde, sind folgende Angaben zu liefern: | |
2.2.1. | Die für diesen Aktiva-Pool geltende Rechtsordnung, | Kategorie C |
2.2.2. |
|
Kategorie A |
|
Kategorie B | |
sowie globale statistische Daten in Bezug auf die verbrieften Aktiva, | Kategorie C | |
2.2.3. | Rechtsnatur der Aktiva, | Kategorie C |
2.2.4. | Verfall- oder Fälligkeitstermin(e) der Aktiva, | Kategorie C |
2.2.5. | Betrag der Aktiva, | Kategorie C |
2.2.6. | Beleihungsquote oder Besicherungsgrad, | Kategorie C |
2.2.7. | Verfahren zur Originierung oder Schaffung der Aktiva sowie bei Darlehen oder Kreditverträgen die Hauptvergabekriterien samt Hinweis auf etwaige Darlehen, die diesen Kriterien nicht genügen, sowie etwaige Rechte oder Verpflichtungen im Hinblick auf die Zahlung weiterer Vorschüsse, | Kategorie B |
2.2.8. | Hinweis auf wichtige Zusicherungen und Sicherheiten, die dem Emittenten in Bezug auf die Aktiva gemacht oder gestellt wurden, | Kategorie C |
2.2.9. | etwaige Substitutionsrechte für die Aktiva und eine Beschreibung der Art und Weise, wie die Aktiva ersetzt werden können, und der Art der substituierbaren Aktiva; sollte die Möglichkeit einer Substitution durch Aktiva einer anderen Gattung oder Qualität bestehen, ist dies anzugeben und sind die Auswirkungen einer solchen Substitution darzulegen, | Kategorie B |
2.2.10. | Beschreibung sämtlicher relevanter Versicherungspolicen, die für die Aktiva abgeschlossen wurden. Eine Konzentration bei ein und demselben Versicherer sollte angegeben werden, wenn sie für die Transaktion wesentlich ist. | Kategorie B |
2.2.11. | Setzen sich die Aktiva aus Schuldverschreibungen von maximal fünf Schuldnern zusammen, bei denen es sich um juristische Personen handelt, oder sind mehr als 20 % der Aktiva einem einzigen Schuldner zuzurechnen oder ist nach Kenntnis des Emittenten und/oder soweit für ihn aus den von dem/den Schuldner(n) veröffentlichten Informationen ersichtlich, ein wesentlicher Teil der Aktiva einem einzelnen Schuldner zuzurechnen, so ist eine der beiden folgenden Angaben zu machen: | |
|
Kategorie A | |
|
Kategorie C | |
2.2.12. | Besteht zwischen dem Emittenten, dem Garantiegeber und dem Schuldner eine für die Emission wesentliche Beziehung, sind die Hauptkennzeichen dieser Beziehung im Einzelnen anzugeben. | Kategorie C |
2.2.13. | Umfassen die Aktiva nicht an einem geregelten oder gleichwertigen Markt gehandelte Schuldverschreibungen, sind die wichtigsten Konditionen dieser Schuldverschreibungen darzulegen. | Kategorie B |
2.2.14. | Umfassen die Aktiva Dividendenwerte, die zum Handel an einem geregelten oder gleichwertigen Markt zugelassen sind, ist Folgendes anzugeben: | |
|
Kategorie C | |
|
Kategorie C | |
|
Kategorie C | |
2.2.15. | Sind mehr als zehn (10) Prozent der Aktiva Dividendenwerte, die nicht an einem geregelten oder gleichwertigen Markt gehandelt werden, sind diese Dividendenwerte zu beschreiben und gleichwertige Angaben zu liefern, die im Schema für das Aktien-Registrierungsformular für jeden Emittenten dieser Wertpapiere vorzulegen sind. | Kategorie A |
2.2.16. | Ist ein wesentlicher Teil der Aktiva durch Immobilien besichert oder unterlegt, ist ein Gutachten für diese Immobilien vorzulegen, in dem sowohl die Immobilien selbst als auch die Kapitalfluss- und Einkommensströme geschätzt werden. Diese Angaben können entfallen, wenn es sich um eine Emission von Wertpapieren handelt, die durch immobilienbesicherte Hypothekendarlehen unterlegt sind, die Immobilien für die Zwecke der Emission nicht neubewertet wurden und unmissverständlich angegeben ist, dass es sich bei den genannten Schätzungen um die zum Zeitpunkt des ursprünglichen Hypothekendarlehens durchgeführten Schätzungen handelt. | Kategorie A |
2.3. | Liegt der Emission ein aktiv gemanagter Pool von Aktiva zugrunde, sind folgende Angaben zu liefern: | |
2.3.1. | Gleichwertige Angaben wie unter 2.1 und 2.2, damit Art, Qualität, Hinlänglichkeit und Liquidität der im Portfolio gehaltenen Aktiva-Arten, die die Emission besichern, bewertet werden können. | Siehe Punkte 2.1 und 2.2 |
2.3.2. | Die Parameter, innerhalb deren die Anlagen getätigt werden können; Name und Beschreibung des für die Verwaltung zuständigen Unternehmens, einschließlich einer Beschreibung des in diesem Unternehmen vorhandenen Sachverstands bzw. der bestehenden Erfahrungen; Zusammenfassung der Bestimmungen über die Abbestellung eines solchen Unternehmens und die Bestellung einer anderen Verwaltungsgesellschaft und Beschreibung der Beziehung dieses Unternehmens zu allen anderen an der Emission beteiligten Parteien. | Kategorie B |
2.4. | Schlägt ein Emittent vor, weitere, mit denselben Aktiva unterlegte Wertpapiere zu emittieren, ist dies klar und deutlich anzugeben und für den Fall, dass diese neuen Wertpapiere nicht mit den vorhandenen Schuldtitelgattungen austauschbar oder diesen nicht nachgeordnet sind, darzulegen, wie die Inhaber dieser Gattung unterrichtet werden sollen. | Kategorie C |
3. | STRUKTUR UND KAPITALFLUSS | |
3.1. | Beschreibung der Struktur der Transaktion, erforderlichenfalls mit Strukturdiagramm. | Kategorie A |
3.2. | Beschreibung der an der Emission beteiligten Unternehmen und der von ihnen auszuführenden Aufgaben. | Kategorie A |
3.3. | Beschreibung der Methode und des Datums des Verkaufs, der Übertragung, der Novation oder der Zession der Aktiva bzw. etwaiger sich aus den Aktiva ergebender Rechte und/oder Pflichten gegenüber dem Emittenten, oder ggf. der Art und Weise und der Frist, auf die bzw. innerhalb deren der Emittent die Erträge der Emission vollständig investiert haben wird. | Kategorie B |
3.4. | Erläuterung des Mittelflusses, einschließlich | |
3.4.1. | der Art und Weise, wie der sich aus den Aktiva ergebende Kapitalfluss den Emittenten in die Lage versetzen soll, seinen Verpflichtungen gegenüber den Wertpapierinhabern nachzukommen. Erforderlichenfalls ist eine Tabelle mit der Bedienung der finanziellen Verpflichtungen aufzunehmen sowie eine Beschreibung der Annahmen, die bei der Erstellung dieser Tabelle zugrunde gelegt wurden. | Kategorie B |
3.4.2. | Angaben über etwaige Bonitätsverbesserungen; Angabe, wo wesentliche Liquiditätsengpässe auftreten und Liquiditätshilfen vorhanden sein könnten; Angabe der Bestimmungen, die die Zinsrisiken bzw. Kapitalausfallrisiken auffangen sollen. | Kategorie B |
3.4.3. | unbeschadet des Punktes 3.4.2 Einzelheiten zur Finanzierung etwaiger nachgeordneter Verbindlichkeiten. | Kategorie C |
3.4.4. | Angabe etwaiger Parameter für die Anlage zeitweiliger Liquiditätsüberschüsse und Beschreibung der für eine solche Anlage zuständigen Parteien, | Kategorie B |
3.4.5. | der Art und Weise, wie Zahlungen in Bezug auf die Aktiva vereinnahmt werden, | Kategorie B |
3.4.6. | der Rangfolge der Zahlungen, die der Emittent an die Inhaber der betreffenden Wertpapiergattungen leistet, | Kategorie A |
3.4.7. | detaillierter Angaben zu etwaigen anderen Vereinbarungen, von denen Zins- und Kapitalzahlungen an die Anleger abhängen. | Kategorie A |
3.5. | Name, Anschrift und wesentliche Geschäftstätigkeiten der Originatoren der verbrieften Aktiva. | Kategorie C |
3.6. | Ist die Rendite und/oder Rückzahlung des Wertpapiers an die Wertentwicklung oder Kreditwürdigkeit anderer Aktiva geknüpft, die keine Aktiva des Emittenten sind, gelten die Punkte 2.2 und 2.3. | Siehe Punkte 2.2 und 2.3 |
3.7. | Name, Anschrift und wesentliche Geschäftstätigkeiten des Verwalters, der Berechnungs- oder einer ähnlichen Stelle, samt einer Zusammenfassung der Aufgaben des Verwalters bzw. der Berechnungsstelle und deren Beziehung zu dem Institut, das die Aktiva originiert oder geschaffen hat, sowie eine Zusammenfassung der Bestimmungen über die Abbestellung des Verwalters/der Berechnungsstelle und die Bestellung eines anderen Verwalters/einer anderen Berechnungsstelle. | Kategorie C |
3.8. | Namen und Anschriften sowie eine kurze Beschreibung | |
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Kategorie A | |
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Kategorie C | |
4. | „EX POST” -ANGABEN | |
4.1. | Im Prospekt ist anzugeben, ob in Bezug auf die zum Handel zuzulassenden Wertpapiere und die Wertentwicklung der zugrunde liegenden Sicherheiten nach erfolgter Emission Transaktionsinformationen veröffentlicht werden sollen. Hat der Emittent seine entsprechende Absicht bekundet, ist im Prospekt anzugeben, welche Angaben veröffentlicht werden, wo sie erhältlich sind und in welchen Abständen sie veröffentlicht werden. | Kategorie C |
Anhang XIV | Einstufung | |
1. | Beschreibung des Basistitels. | |
1.1 | Beschreibung von Typ und Gattung der Aktien. | Kategorie A |
1.2. | Rechtsvorschriften, auf deren Grundlage die Aktien geschaffen wurden oder werden sollen. | Kategorie A |
1.3. | Angabe, ob es sich um Namens- oder Inhaberpapiere handelt und ob sie in Stückeform oder stückelos vorliegen. In letzterem Fall Name und Anschrift des die Buchungsunterlagen führenden Instituts. | Kategorie A |
1.4. | Angabe der Währung der Emission. | Kategorie A |
1.5. |
Beschreibung der mit den Wertpapieren verbundenen Rechte, einschließlich aller etwaigen Beschränkungen dieser Rechte, und des Verfahrens zur Wahrnehmung dieser Rechte.
|
Kategorie A |
1.6. | Bei Neuemissionen Angabe der Beschlüsse, Ermächtigungen und Billigungen, aufgrund deren die Aktien geschaffen und/oder emittiert wurden oder werden sollen, und Angabe des Emisionstermins. | Kategorie C |
1.7. | Ort und Zeitpunkt der künftigen bzw. erfolgten Zulassung der Aktien zum Handel. | Kategorie C |
1.8. | Beschreibung aller etwaigen Beschränkungen für die freie Übertragbarkeit der Aktien. | Kategorie A |
1.9. | Angabe etwaiger obligatorischer Übernahmeangebote und/oder Squeeze-Out- und Sell-Out-Regeln in Bezug auf die Wertpapiere. | Kategorie A |
1.10. | Angabe öffentlicher Übernahmeangebote für das Eigenkapital des Emittenten, die Dritte während des letzten oder des laufenden Geschäftsjahres unterbreitet haben. Für solche Angebote sind der Preis oder die Wandelbedingungen sowie das Resultat zu nennen. | Kategorie A |
1.11. | Auswirkungen der Rechteausübung auf den Emittenten des Basistitels und möglicher Verwässerungseffekt für die Aktionäre. | Kategorie C |
2. | Ist der Emittent des Basistitels ein Unternehmen derselben Gruppe, sind für diesen Emittenten die gleichen Angaben zu liefern wie im Aktien-Registrierungsformular. | Kategorie A |
Anhang VI | Einstufung | |
1. | ART DER GARANTIE | |
Beschreibung jeder Vereinbarung, mit der sichergestellt werden soll, dass jede für die Emission wesentliche Verpflichtung angemessen erfüllt wird, ob in Form einer Garantie, einer Sicherheit, einer Patronatserklärung (keep well agreement), einer „Mono-line” -Versicherungspolice oder einer gleichwertigen anderen Verpflichtung (nachfolgend unter dem Oberbegriff „Garantien” zusammengefasst, wobei der Steller als „Garantiegeber” bezeichnet wird). Unbeschadet der Allgemeingültigkeit des vorstehenden Absatzes umfassen derartige Vereinbarungen auch Verpflichtungen zur Gewährleistung der Rückzahlung von Schuldtiteln und/oder der Zahlung von Zinsen. In der Beschreibung sollte auch dargelegt werden, wie mit der Vereinbarung sichergestellt werden soll, dass die garantierten Zahlungen ordnungsgemäß geleistet werden. |
Kategorie B | |
2. | UMFANG DER GARANTIE | |
Konditionen und Umfang der Garantie sind im Einzelnen darzulegen. Unbeschadet der Allgemeingültigkeit des vorstehenden Absatzes sollten diese Angaben sämtliche Auflagen für die Inanspruchnahme der Garantie bei Ausfall umfassen, die in den Wertpapierkonditionen und den wesentlichen Bestimmungen etwaiger „Mono-line” -Versicherungen oder Patronatserklärungen zwischen Emittent und Garantiegeber festgelegt sind. Auch etwaige Vetorechte des Garantiegebers in Bezug auf Änderungen bei den Wertpapierinhaberrechten, wie sie häufig in „Mono-line” -Versicherungen zu finden sind, müssen im Einzelnen dargelegt werden. | Kategorie B | |
3. | ANGABEN ZUM GARANTIEGEBER | |
Der Garantiegeber muss über sich selbst die gleichen Angaben machen wie der Emittent der Art von Wertpapieren, die Gegenstand der Garantie ist. | Kategorie A | |
4. | EINSEHBARE DOKUMENTE | |
Angabe der Orte, an denen die Öffentlichkeit die wesentlichen Verträge und sonstige mit der Garantie verbundene Dokumente einsehen kann. | Kategorie A | |
Anhang XXX | Einstufung | |
1. | ZUR VERFÜGUNG ZU STELLENDE INFORMATIONEN ÜBER DIE ZUSTIMMUNG DES EMITTENTEN ODER DER FÜR DIE ERSTELLUNG DES PROSPEKTS ZUSTÄNDIGEN PERSON | |
1.1. | Ausdrückliche Zustimmung seitens des Emittenten oder der für die Erstellung des Prospekts zuständigen Person zur Verwendung des Prospekts und Erklärung, dass er/sie die Haftung für den Inhalt des Prospekts auch hinsichtlich einer späteren Weiterveräußerung oder endgültigen Platzierung von Wertpapieren durch Finanzintermediäre übernimmt, die die Zustimmung zur Verwendung des Prospekts erhalten haben. | Kategorie A |
1.2. | Angabe des Zeitraums, für den die Zustimmung zur Verwendung des Prospekts erteilt wird. | Kategorie A |
1.3. | Angabe der Angebotsfrist, während deren die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung von Wertpapieren durch Finanzintermediäre erfolgen kann. | Kategorie C |
1.4. | Angabe der Mitgliedstaaten, in denen Finanzintermediäre den Prospekt für eine spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung von Wertpapieren verwenden dürfen | Kategorie A |
1.5. | Alle sonstigen klaren und objektiven Bedingungen, an die die Zustimmung gebunden ist und die für die Verwendung des Prospekts relevant sind. | Kategorie C |
1.6. | Deutlich hervorgehobener Hinweis für die Anleger, dass für den Fall, dass ein Finanzintermediär ein Angebot macht, dieser Finanzintermediär die Anleger zum Zeitpunkt der Angebotsvorlage über die Angebotsbedingungen unterrichtet. | Kategorie A |
2A. | ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN FÜR DEN FALL, DASS EIN ODER MEHRERE SPEZIFISCHE FINANZINTERMEDIÄRE DIE ZUSTIMMUNG ERHALTEN | |
2A.1. | Liste und Identität (Name und Adresse) des Finanzintermediärs/der Finanzintermediäre, der/die den Prospekt verwenden darf/dürfen. | Kategorie C |
2A.2. | Angabe, wie etwaige neue Informationen zu Finanzintermediären, die zum Zeitpunkt der Billigung des Prospekts, des Basisprospekts oder ggf. der Übermittlung der endgültigen Bedingungen unbekannt waren, zu veröffentlichen sind, und Angabe des Ortes, an dem sie erhältlich sind. | Kategorie A |
2B. | ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN FÜR DEN FALL, DASS SÄMTLICHE FINANZINTERMEDIÄRE DIE ZUSTIMMUNG ERHALTEN | |
2B.1. | Deutlich hervorgehobener Hinweis für Anleger, dass jeder den Prospekt verwendende Finanzintermediär auf seiner Website anzugeben hat, dass er den Prospekt mit Zustimmung und gemäß den Bedingungen verwendet, an die die Zustimmung gebunden ist. | Kategorie A |
Fußnote(n):
- (1)
Ist eine Komponente der Formel 0 oder 1 und wird diese bei einer bestimmten Emission nicht verwendet, sollte die Möglichkeit bestehen, die Formel in den endgültigen Bedingungen ohne die nicht angewandte Komponente wiederzugeben.
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