ANHANG XXI VO (EG) 2004/809
Liste der zusätzlichen Angaben in den endgültigen Bedingungen
ZUSÄTZLICHE ANGABEN
Beispiel(e) für die in Erwägungsgrund 18 der Prospektverordnung genannten komplexen derivativen Wertpapiere. In der entsprechenden Wertpapierbeschreibung nicht vorgeschriebene zusätzliche Bestimmungen zum Basiswert. Land/Länder, in dem/denen das Wertpapier öffentlich angeboten wird. Land/Länder, in dem/denen die Zulassung zum Handel am geregelten Markt/an den geregelten Märkten beantragt wird. Land/Länder, dem/denen die Billigung des betreffenden Basisprospekts mitgeteilt wurde. Seriennummer Tranchennummer© Europäische Union 1998-2021
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