ANHANG XXII VO (EG) 2004/809

Für die Zusammenfassungen vorgeschriebene Angaben

LEITFADEN FÜR DIE TABELLEN

1.
Die Zusammenfassungen werden auf Modularbasis gemäß den Anhängen dieser Verordnung verfasst, auf deren Grundlage der Prospekt erstellt wurde. So würde beispielsweise die Zusammenfassung eines Aktienprospekts die in den Anhängen I und III verlangten Angaben enthalten.
2.
Jede Zusammenfassung besteht aus fünf Tabellen (siehe unten).
3.
Die Reihenfolge der Abschnitte A-E ist verbindlich. Innerhalb der einzelnen Abschnitte sind die Angaben in der in den Tabellen angegebenen Reihenfolge zu machen.
4.
Ist eine Angabe für einen Prospekt irrelevant, sollte in der Zusammenfassung an der betreffenden Stelle „entfällt” vermerkt werden.
5.
Die Beschreibungen sollten kurz, d. h. nicht länger sein, als es die jeweilige Angabe erfordert.
6.
Die Zusammenfassungen sollten keine Querverweise auf spezielle Teile des Prospekts enthalten.
7.
Betrifft ein Prospekt die Zulassung von Nichtdividendenwerten mit einer Mindeststückelung von 100000 EUR zum Handel an einem geregelten Markt gemäß Anhang IX oder XIII oder beiden, und wird von einem Mitgliedstaat gemäß Artikel 5 Absatz 2 und Artikel Artikel 19 Absatz 4 der Richtlinie 2003/71/EG eine Zusammenfassung verlangt oder eine solche freiwillig erstellt, so sind in der Zusammenfassung für die Anhänge IX und XIII die in den Tabellen genannten Angaben zu veröffentlichen. Ist ein Emittent nicht dazu verpflichtet, eine Zusammenfassung in den Prospekt aufzunehmen, möchte darin aber einen Überblick über seinen Prospekt geben, sollte er für den Fall, dass er dabei nicht alle Angabepflichten für Zusammenfassungen erfüllt, dafür sorgen, dass dieser Abschnitt nicht die Überschrift „Zusammenfassung” trägt.
Abschnitt A —
Einleitung und Warnhinweise
Anhänge Punkt Geforderte Angaben
Alle A.1

Warnhinweis, dass

die [betreffende] Zusammenfassung als Prospekteinleitung verstanden werden sollte,

sich der Anleger bei jeder Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, auf den Prospekt als Ganzen stützen sollte,

ein Anleger, der wegen der in dem [betreffenden] Prospekt enthaltenen Angaben Klage einreichen will, nach den nationalen Rechtsvorschriften seines Mitgliedstaats möglicherweise für die Übersetzung des Prospekts aufkommen muss, bevor das Verfahren eingeleitet werden kann, und

zivilrechtlich nur diejenigen Personen haften, die die Zusammenfassung samt etwaiger Übersetzungen vorgelegt und übermittelt haben, und dies auch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung verglichen mit den anderen Teilen des Prospekts irreführend, unrichtig oder inkohärent ist oder verglichen mit den anderen Teilen des Prospekts wesentliche Angaben, die in Bezug auf Anlagen in die betreffenden Wertpapiere für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen, vermissen lassen.

Alle A.2

Zustimmung des Emittenten oder der für die Erstellung des Prospekts verantwortlichen Person zur Verwendung des Prospekts für die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung von Wertpapieren durch Finanzintermediäre

Angabe der Angebotsfrist, innerhalb deren die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung von Wertpapieren durch Finanzintermediäre erfolgen kann und für die die Zustimmung zur Verwendung des Prospekts erteilt wird

Alle sonstigen klaren und objektiven Bedingungen, an die die Zustimmung gebunden ist und die für die Verwendung des Prospekts relevant sind

Deutlich hervorgehobener Hinweis für die Anleger, dass Informationen über die Bedingungen des Angebots eines Finanzintermediärs von diesem zum Zeitpunkt der Vorlage des Angebots zur Verfügung zu stellen sind.

Abschnitt B —
Emittent und etwaige Garantiegeber
Anhänge Punkt Geforderte Angaben
1, 4, 7, 9, 11 B.1 Gesetzliche und kommerzielle Bezeichnung des Emittenten.
1, 4, 7, 9, 11 B.2 Sitz und Rechtsform des Emittenten, das für den Emittenten geltende Recht und Land der Gründung der Gesellschaft.
1 B.3 Art der derzeitigen Geschäftstätigkeit und Haupttätigkeiten des Emittenten samt der hierfür wesentlichen Faktoren, wobei die Hauptprodukt- und/oder-dienstleistungskategorien sowie die Hauptmärkte, auf denen der Emittent vertreten ist, anzugeben sind.
1 B.4a Wichtigste jüngste Trends, die sich auf den Emittenten und die Branchen, in denen er tätig ist, auswirken.
4, 11 B.4b Alle bereits bekannten Trends, die sich auf den Emittenten und die Branchen, in denen er tätig ist, auswirken.
1, 4, 9, 11 B.5 Ist der Emittent Teil einer Gruppe, Beschreibung der Gruppe und der Stellung des Emittenten innerhalb dieser Gruppe.
1 B.6

Soweit dem Emittenten bekannt, Name jeder Person, die eine direkte oder indirekte Beteiligung am Eigenkapital des Emittenten oder einen Teil der Stimmrechte hält, die/der nach den für den Emittenten geltenden nationalen Rechtsvorschriften meldepflichtig ist, samt der Höhe der Beteiligungen der einzelnen Personen.

Angabe, ob die Hauptanteilseigner des Emittenten unterschiedliche Stimmrechte haben, falls vorhanden.

Soweit dem Emittenten bekannt, ob an ihm unmittelbare oder mittelbare Beteiligungen oder Beherrschungsverhältnisse bestehen, wer diese Beteiligungen hält bzw. diese Beherrschung ausübt und welcher Art die Beherrschung ist.

1 B.7

Ausgewählte wesentliche historische Finanzinformationen über den Emittenten, die für jedes Geschäftsjahr des von den historischen Finanzinformationen abgedeckten Zeitraums und für jeden nachfolgenden Zwischenberichtszeitraum vorgelegt werden, sowie Vergleichsdaten für den gleichen Zeitraum des vorangegangenen Geschäftsjahres, es sei denn, diese Anforderung ist durch Vorlage der Bilanzdaten zum Jahresende erfüllt.

Sollten sich Finanzlage und Betriebsergebnis des Emittenten in oder nach dem von den wesentlichen historischen Finanzinormationen abgedeckten Zeitraum erheblich geändert haben, sollten auch diese Veränderungen dargelegt werden.

1, 2 B.8

Ausgewählte wesentliche Pro-forma-Finanzinformationen, die als solche gekennzeichnet sind.

Diese müssen einen klaren Hinweis auf den hypothetischen Charakter von Pro-Forma-Finanzinformationen, d. h. darauf enthalten, dass sie nicht die tatsächliche Finanzlage oder die tatsächlichen Ergebnisse des Unternehmens widerspiegeln.

1, 4, 9, 11 B.9 Liegen Gewinnprognosen oder -schätzungen vor, ist der entsprechende Wert anzugeben.
1, 4, 9, 11 B.10 Art etwaiger Beschränkungen im Bestätigungsvermerk zu den historischen Finanzinformationen.
3 B.11 Reicht das Geschäftskapital des Emittenten nicht aus, um die bestehenden Anforderungen zu erfüllen, sollte eine Erläuterung beigefügt werden.
4, 9, 11 B.12

Berücksichtigen Sie unter Punkt B.7 nur den ersten Absatz und liefern Sie darüber hinaus:

eine Erklärung, dass sich die Aussichten des Emittenten seit dem Datum des letzten veröffentlichten geprüften Abschlusses nicht wesentlich verschlechtert haben, oder beschreiben Sie jede wesentliche Verschlechterung,

eine Beschreibung wesentlicher Veränderungen bei Finanzlage oder Handelsposition des Emittenten, die nach dem von den historischen Finanzinformationen abgedeckten Zeitraum eingetreten sind.

4, 9, 11 B.13 Beschreibung aller Ereignisse aus der jüngsten Zeit der Geschäftstätigkeit des Emittenten, die für die Bewertung seiner Zahlungsfähigkeit in hohem Maße relevant sind.
4, 9, 11 B.14

B.5 sowie:

„Ist der Emittent von anderen Unternehmen der Gruppe abhängig, ist dies klar anzugeben.”

4, 9, 11 B.15 Beschreibung der Haupttätigkeiten des Emittenten.
4, 7, 9, 11 B.16 Berücksichtigen Sie unter Punkt B.6 nur den letzten Absatz.
5, 13 B.17 Die Ratings, die im Auftrag des Emitttenten oder in Zusammenarbeit mit ihm beim Ratingverfahren für den Emittenten oder seine Schuldtitel erstellt wurden.
6 B.18 Beschreibung von Art und Umfang der Garantie.
6 B.19 Es sind die in Abschnitt B vorgesehenen Angaben zum Garantiegeber zu liefern, als wäre er der Emittent der gleichen Art von Wertpapieren, die Gegenstand der Garantie ist. Legen Sie deshalb für den betreffenden Anhang die für eine Zusammenfassung vorgeschriebenen Angaben vor.
7 B.20 Angabe, ob der Emittent als Zweckgesellschaft zur Emission von ABS gegründet wurde.
7 B.21 Beschreibung der Haupttätigkeiten des Emittenten einschließlich eines Gesamtüberblicks über die Teilnehmer des Verbriefungsprogramms, sowie Angaben über unmittelbare oder mittelbare Beteiligungen oder Beherrschungsverhältnisse zwischen diesen Teilnehmern.
7 B.22 Hat ein Emittent seit seiner Gründung oder Niederlassung seine Tätigkeit nicht aufgenommen und wurde zum Datum des Registrierungsformulars kein Abschluss erstellt, ist dies anzugeben.
7 B.23 Berücksichtigen Sie unter Punkt B.7 nur den ersten Absatz
7 B.24 Beschreibung jeder wesentlichen Verschlechterung der Aussichten des Emittenten seit dem Datum des letzten veröffentlichten geprüften Abschlusses.
8 B.25

Beschreibung der Basiswerte, einschließlich

einer Bestätigung, dass die der Emission zugrunde liegenden verbrieften Aktiva so beschaffen sind, dass sie die Erwirtschaftung von Finanzströmen gewährleisten, die alle für die Wertpapiere fälligen Zahlungen abdecken,

einer Beschreibung der allgemeinen Charakteristika der Schuldner und bei einer kleineren Zahl leicht identifizierbarer Schuldner eine allgemeine Beschreibung der einzelnen Schuldner,

einer Beschreibung der Rechtsnatur der Aktiva,

der Beleihungsquote oder des Besicherungsgrades,

für den Fall, dass der Prospekt ein Immobiliengutachen enthält, eine Beschreibung der Schätzung.

8 B.26 Wenn der Emission ein aktiv gemanagter Pool von Aktiva zugrunde liegt, Beschreibung der Parameter, innerhalb deren die Anlagen getätigt werden können, Name und Beschreibung des für die Verwaltung zuständigen Unternehmens, einschließlich einer kurzen Beschreibung der Beziehung dieses Unternehmens zu allen anderen an der Emission beteiligten Parteien.
8 B.27 Schlägt ein Emittent die Ausgabe weiterer Wertpapiere vor, die mit den gleichen Aktiva unterlegt sind, ist dies anzugeben.
8 B.28 Beschreibung der Struktur der Transaktion, erforderlichenfalls mit Strukturdiagramm.
8 B.29 Beschreibung des Mittelflusses und Angabe von Swap-Vertragsparteien und etwaigen anderen wesentlichen Formen der Bonitäts- oder Liquiditätsverbesserung sowie deren Steller.
8 B.30 Name und Beschreibung der Originatoren der verbrieften Aktiva.
10 B.31

Angaben zum Emittenten der Basiswerte:

B.1

B.2

B.3

B.4

B.5

B.6

B.7

B.9

B.10

D.4

10 B.32

Angaben zum Emittenten der Zertifikate, die Aktien vertreten:

„Name und eingetragener Sitz.”

„Rechtsordnung, unter der der Emittent tätig ist, und Rechtsform, die er unter dieser Rechtsordnung angenommen hat.”

15 B.33

Folgende Angaben aus Anhang 1:

B.1

B.2

B.5

B.6

B.7

B.8

B.9

B.10

C.3

C.7

D.2

15 B.34 Beschreibung des Anlageziels und der Anlagepolitik (einschließlich etwaiger Anlagebeschränkungen), die der Organismus für gemeinsame Anlagen verfolgt, einschließlich einer Beschreibung der genutzten Instrumente.
15 B.35 Obergrenzen für die Kreditaufnahme und/oder Leverage-Limits, denen der Organismus für gemeinsame Anlagen unterliegt. Sind keine Obergrenzen vorhanden, ist dies anzugeben.
15 B.36 Beschreibung des Status des Organismus für gemeinsame Anlagen, der durch eine Regulierungs- oder Aufsichtsbehörde kontrolliert wird, und Angabe des Namens der Regulierungs- bzw. Aufsichtsbehörde(n) im Land seiner Gründung.
15 B.37 Kurzes Profil des Anlegertyps, auf den der Organismus für gemeinsame Anlagen zugeschnitten ist.
15 B.38

Wird im Hauptteil des Prospekts angegeben, dass mehr als 20 % der Bruttovermögenswerte des Organismus für gemeinsame Anlagen

a)
direkt oder indirekt in einen einzigen Basiswert investiert werden können oder
b)
in einen oder mehrere Organismen für gemeinsame Anlagen investiert werden können, die ihrerseits mehr als 20 % ihrer Bruttovermögenswerte in andere Organismen für gemeinsame Anlagen investieren können, oder
c)
eine über diesen Betrag hinausgehende Exposition in Bezug auf die Bonität oder Zahlungsfähigkeit einer anderen Vertragspartei besteht,

sollte dieses Unternehmen genannt und die Exposition (z. B der Vertragspartner) beschrieben werden und sollten Angaben zu dem Markt gemacht werden, an dem die Wertpapiere dieses Unternehmens zum Handel zugelassen sind.

15 B.39

Darf ein Organismus für gemeinsame Anlagen mehr als 40 % seiner Bruttovermögenswerte in einen anderen Organismus für gemeinsame Anlagen investieren, sollte(n) in der Zusammenfassung entweder

a)
die Exponierung und der Name des Basisorganismus für gemeinsame Anlagen genannt und die gleichen Angaben geliefert werden, die in einer Zusammenfassung von diesem Organismus für gemeinsame Anlagen verlangt würden, oder
b)
für den Fall, dass die von einem Basisorganismus für gemeinsame Anlagen emittierten Wertpapiere bereits zum Handel an einem geregelten oder gleichwertigen Markt zugelassen sind, der Name des Basisorganismus für gemeinsame Anlagen angegeben werden.
15 B.40 Beschreibung der Dienstleister des Antragstellers einschließlich der maximal zu entrichtenden Entgelte.
15 B.41 Name und Regulierungsstatus aller etwaigen Vermögensverwalter, Anlageberater, Verwahrer, Verwalter oder sonstigen Treuhänder (einschließlich etwaiger delegierter Verwahrungsverträge).
15 B.42 Häufigkeit der Bestimmung des Nettoinventarwerts des Organismus für gemeinsame Anlagen und Art der Übermittlung dieses Werts an die Anleger.
15 B.43 Bei einem Dachorganismus für gemeinsame Anlagen ist jede wechselseitige Haftung, die zwischen verschiedenen Teilfonds oder Anlagen in andere Organismen für gemeinsame Anlagen auftreten kann, darzulegen.
15 B.44

B.7 sowie:

„Hat ein Organismus für gemeinsame Anlagen seine Tätigkeit noch nicht aufgenommen und wurde zum Datum des Registrierungsformulars kein Abschluss erstellt, ist dies anzugeben.”

15 B.45 Beschreibung des Portfolios des Organismus für gemeinsame Anlagen.
15 B.46 Angabe des aktuellsten Nettoinventarwerts pro Wertpapier (falls anwendbar).
16 B.47

Beschreibung des Emittenten, einschließlich

seiner gesetzlichen Bezeichnung und seiner Stellung im nationalen öffentlichen Rahmen,

der Rechtsform des Emittenten,

aller etwaigen Ereignisse aus jüngster Zeit, die für die Bewertung seiner Zahlungsfähigkeit relevant sind,

einer Beschreibung des wirtschaftlichen Umfelds des Emittenten, einschließlich der Wirtschaftsstruktur mit detaillierten Angaben zu den Hauptwirtschaftszweigen.

16 B.48 Beschreibung/Eckdaten der öffentlichen Finanzen und Handelsinformationen für die beiden Geschäftsjahre, die dem Datum des Prospekts vorausgehen, samt einer Beschreibung aller wesentlichen Veränderungen, die seit Ende des letzten Geschäftsjahres bei diesen Angaben eingetreten sind.
17 B.49

Beschreibung des Emittenten, einschließlich

seiner gesetzlichen Bezeichnung und einer Beschreibung seines Rechtsstatus,

seiner Rechtsform,

einer Beschreibung seiner Zielsetzung und Aufgaben,

seiner Finanzierungsquellen sowie der Garantien und anderer Verpflichtungen, die seine Mitglieder ihm gegenüber übernommen haben,

aller etwaigen Ereignisse aus jüngster Zeit, die für die Bewertung seiner Zahlungsfähigkeit relevant sind.

17 B.50 Ausgewählte wesentliche historische Finanzinformationen der letzten beiden Geschäftsjahre samt einer Beschreibung aller wesentlichen Veränderungen, die seit den letzten geprüften Finanzinformationen bei der Finanzlage des Emittenten eingetreten sind.
Abschnitt C —
Wertpapiere
Anhänge Punkt Geforderte Angaben
3, 5, 12, 13 C.1 Beschreibung von Art und Gattung der angebotenen und/oder zum Handel zuzulassenden Wertpapiere, einschließlich jeder Wertpapierkennung.
3, 5, 12, 13 C.2 Währung der Wertpapieremission.
1 C.3

Zahl der ausgegebenen und voll eingezahlten Aktien und der ausgegebenen, aber nicht voll eingezahlten Aktien.

Nennwert pro Aktie bzw. Angabe, dass die Aktien keinen Nennwert haben.

3 C.4 Beschreibung der mit den Wertpapieren verbundenen Rechte.
3, 5, 12, 13 C.5 Beschreibung aller etwaigen Beschränkungen für die freie Übertragbarkeit der Wertpapiere.
3 C.6 Angabe, ob für die angebotenen Wertpapiere die Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt beantragt wurde bzw. werden soll, und Nennung aller geregelten Märkte, an denen die Wertpapiere gehandelt werden oder werden sollen.
1 C.7 Beschreibung der Dividendenpolitik.
5, 12, 13 C.8

C.4 sowie:

„einschließlich der Rangordnung”

„einschließlich Beschränkungen dieser Rechte”

5, 13 C.9

C.8 sowie:

„nominaler Zinssatz”

„Datum, ab dem die Zinsen zahlbar werden und Zinsfälligkeitstermine”

„ist der Zinssatz nicht festgelegt, Beschreibung des Basiswerts, auf den er sich stützt”

„Fälligkeitstermin und Vereinbarungen für die Darlehenstilgung, einschließlich der Rückzahlungsverfahren”

„Angabe der Rendite”

„Name des Vertreters der Schuldtitelinhaber”

5 C.10

C.9 sowie:

„wenn das Wertpapier eine derivative Komponente bei der Zinszahlung hat, eine klare und umfassende Erläuterung, die den Anlegern verständlich macht, wie der Wert ihrer Anlage durch den Wert des Basisinstruments/der Basisinstrumente beeinflusst wird, insbesondere in Fällen, in denen die Risiken am offensichtlichsten sind”

5, 12 C.11 Es ist anzugeben, ob für die angebotenen Wertpapiere ein Antrag auf Zulassung zum Handel gestellt wurde oder werden soll, um sie an einem geregelten Markt oder anderen gleichwertigen Märkten zu platzieren, wobei die betreffenden Märkte zu nennen sind.
8 C.12 Mindeststückelung einer Emission.
10 C.13

Angaben über die zugrunde liegenden Aktien:

C.1

C.2

C.3

C.4

C.5

C.6

C.7

10 C.14

Angaben zu den Zertifikaten, die Aktien vertreten:

C.1

C.2

C.4

C.5

„Beschreibung der Wahrnehmung und Nutzung der an die zugrunde liegenden Aktien gebunden Rechte, insbesondere der Stimmrechte, der Bedingungen, unter denen der Zertifikateemittent diese Rechte wahrnehmen kann, und der Maßnahmen, die geplant sind, um von den Zertifikateinhabern entsprechende Anweisungen — sowie das Recht auf Beteiligung am Gewinn und am Liquidationserlös, die nicht auf den Inhaber der Zertifikate übertragen werden, zu erhalten.”

„Beschreibung der Bankgarantien oder sonstigen Garantien, die für die Zertifikate gestellt werden und die Verpflichtungen des Emittenten unterlegen sollen.”

12 C.15 Beschreibung, wie der Wert der Anlage durch den Wert des Basisinstruments/der Basisinstrumente beeinflusst wird, es sei denn, die Wertpapiere haben eine Mindeststückelung von 100000 EUR.
12 C.16 Verfalltag oder Fälligkeitstermin der derivativen Wertpapiere — Ausübungstermin oder letzter Referenztermin.
12 C.17 Beschreibung des Abrechnungsverfahrens für die derivativen Wertpapiere.
12 C.18 Beschreibung der Ertragsmodalitäten bei derivativen Wertpapieren.
12 C.19 Ausübungspreis oder endgültiger Referenzpreis des Basiswerts.
12 C.20 Beschreibung der Art des Basiswerts und Angabe des Ortes, an dem Informationen über den Basiswert erhältlich sind.
13 C.21 Angabe des Markts, an dem die Wertpapiere künftig gehandelt werden und für den ein Prospekt veröffentlicht wurde.
14 C.22

Angaben über die zugrunde liegenden Aktien:

„Beschreibung der zugrunde liegenden Aktie.”

C.2

C.4 sowie „und des Verfahrens für die Wahrnehmung dieser Rechte.”

„Ort und Zeitpunkt der künftigen bzw. erfolgten Zulassung der Aktien zum Handel.”

C.5

„Ist der Emittent des Basistitels ein Unternehmen derselben Gruppe, sind zu diesem Emittenten die gleichen Angaben zu liefern wie im Aktien-Registrierungsformular. Legen Sie deshalb für Anhang 1 die für eine Zusammenfassung vorgeschriebenen Angaben vor.”

Abschnitt D —
Risiken
Anhänge Punkt Geforderte Angaben
1 D.1 Zentrale Angaben zu den zentralen Risiken, die dem Emittenten oder seiner Branche eigen sind.
4, 7, 9, 11, 16, 17 D.2 Zentrale Angaben zu den zentralen Risiken, die dem Emittenten eigen sind.
3, 5, 13 D.3 Zentrale Angaben zu den zentralen Risiken, die den Wertpapieren eigen sind.
10 D.4

Angaben zum Emittenten der zugrunde liegenden Aktien:

D.2

10 D.5

Angaben zu den Zertifikaten, die Aktien vertreten:

D.3

12 D.6

D.3 sowie:

„Diese müssen einen Risikohinweis darauf enthalten, dass der Anleger seinen Kapitaleinsatz ganz oder teilweise verlieren könnte, sowie gegebenenfalls einen Hinweis darauf, dass die Haftung des Anlegers nicht auf den Wert seiner Anlage beschränkt ist, sowie eine Beschreibung der Umstände, unter denen es zu einer zusätzlichen Haftung kommen kann und welche finanziellen Folgen dies voraussichtlich nach sich zieht.”

Abschnitt E —
Angebot
Anhänge Punkt Geforderte Angaben
3, 10 E.1 Gesamtnettoerlöse und geschätzte Gesamtkosten der Emission/des Angebots, einschließlich der geschätzten Kosten, die dem Anleger vom Emittenten oder Anbieter in Rechnung gestellt werden.
3, 10 E.2a Gründe für das Angebot, Zweckbestimmung der Erlöse, geschätzte Nettoerlöse.
5, 12 E.2b Gründe für das Angebot und Zweckbestimmung der Erlöse, sofern diese nicht in der Gewinnerzielung und/oder der Absicherung bestimmter Risiken liegt.
3, 5, 10, 12 E.3 Beschreibung der Angebotskonditionen.
3, 5, 10, 12, 13 E.4 Beschreibung aller für die Emission/das Angebot wesentlichen, auch kollidierenden Beteiligungen.
3, 10 E.5

Name der Person/des Unternehmens, die/das das Wertpapier zum Verkauf anbietet.

Bei Lock-up-Vereinbarungen die beteiligten Parteien und die Lock-up-Frist.

3, 10 E.6

Betrag und Prozentsatz der aus dem Angebot resultierenden unmittelbaren Verwässerung.

Im Falle eines Zeichnungsangebots an die existierenden Anteilseigner Betrag und Prozentsatz der unmittelbaren Verwässerung, für den Fall, dass sie das neue Angebot nicht zeichnen.

Alle E.7 Schätzung der Ausgaben, die dem Anleger vom Emittenten oder Anbieter in Rechnung gestellt werden.

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