ANHANG XXVI VO (EG) 2004/809
Mindestangaben für das Registrierungsformular für Schuldtitel und derivative Wertpapiere (< 100000 EUR) von KMU und Unternehmen mit geringer Marktkapitalisierung (verhältnismäßiges Schema) (1)
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1.
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HAFTENDE PERSONEN
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2.
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ABSCHLUSSPRÜFER
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3.
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AUSGEWÄHLTE FINANZINFORMATIONEN
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4.
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RISIKOFAKTOREN
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5.
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ANGABEN ZUM EMITTENTEN
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6.
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ÜBERBLICK ÜBER DIE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
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7.
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ORGANISATIONSSTRUKTUR
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8.
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TRENDINFORMATIONEN
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9.
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GEWINNPROGNOSEN ODER -SCHÄTZUNGEN
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10.
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VERWALTUNGS-, LEITUNGS- UND AUFSICHTSORGAN
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11.
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PRAKTIKEN DES LEITUNGSORGANS
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12.
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HAUPTAKTIONÄRE
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13.
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FINANZINFORMATIONEN ÜBER DIE VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DES EMITTENTEN
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13.1.
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Historische Finanzinformationen
Bei Emittenten aus der Europäischen Union ist eine Erklärung abzugeben, dass geprüfte historische Finanzinformationen für das letzte Geschäftsjahr (bzw. für einen kürzeren Zeitraum, in dem der Emittent tätig war) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 (bzw. sofern die Verordnung nicht anwendbar ist, gemäß den Rechnungslegungsgrundsätzen eines Mitgliedstaats) erstellt wurden, und anzugeben, wo eigene bzw. konsolidierte Abschlüsse erhältlich sind. Der Bestätigungsvermerk ist beizufügen. Bei Emittenten aus Drittstaaten ist eine Erklärung abzugeben, dass diese Finanzinformationen nach den im Verfahren des Artikels 3 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 übernommenen internationalen Rechnungslegungsstandards oder nach diesen Standards gleichwertigen nationalen Rechnungslegungsgrundsätzen eines Drittstaates erstellt wurden, und anzugeben, wo diese erhältlich sind. Ist keine Gleichwertigkeit mit den Standards gegeben, so ist eine Erklärung abzugeben, dass für die Finanzinformationen ein neuer Abschluss erstellt wurde, und anzugeben, wo dieser erhältlich ist.- 13.2.
- Prüfung der historischen jährlichen Finanzinformationen
- 13.2.1.
- Es ist eine Erklärung abzugeben, dass die historischen Finanzinformationen geprüft wurden. Sofern Bestätigungsvermerke über die historischen Finanzinformationen von den Abschlussprüfern abgelehnt wurden bzw. sofern sie Vorbehalte enthalten oder eingeschränkt erteilt wurden, sind diese Ablehnung bzw. diese Vorbehalte oder die eingeschränkte Erteilung in vollem Umfang wiederzugeben und die Gründe dafür anzugeben.
- 13.2.2.
- Angabe sonstiger Informationen im Registrierungsformular, die von den Abschlussprüfern geprüft wurden.
- 13.2.3.
- Wurden die Finanzdaten im Registrierungsformular nicht dem geprüften Abschluss des Emittenten entnommen, so ist die Quelle dieser Daten anzugeben und darauf hinzuweisen, dass die Daten ungeprüft sind.
- 13.3.
- Zwischenfinanzinformationen und sonstige Finanzinformationen
Hat der Emittent seit dem Datum des letzten geprüften Abschlusses vierteljährliche oder halbjährliche Finanzinformationen veröffentlicht, so ist eine entsprechende Erklärung in das Registrierungsformular aufzunehmen und anzugeben, wo diese Informationen erhältlich sind. Wurden diese vierteljährlichen oder halbjährlichen Finanzinformationen einer prüferischen Durchsicht oder Prüfung unterzogen, so sind die entsprechenden Vermerke ebenfalls aufzunehmen. Wurden die vierteljährlichen oder halbjährlichen Finanzinformationen keiner prüferischen Durchsicht oder Prüfung unterzogen, so ist dies anzugeben.- 13.4.
- Gerichts- und Schiedsgerichtsverfahren
Angaben über etwaige staatliche Interventionen, Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren (einschließlich derjenigen Verfahren, die nach Kenntnis des Emittenten noch anhängig sind oder eingeleitet werden könnten), die im Zeitraum der mindestens 12 letzten Monate stattfanden und die sich in jüngster Zeit erheblich auf die Finanzlage oder die Rentabilität des Emittenten und/oder der Gruppe ausgewirkt haben oder sich in Zukunft auswirken könnten. Ansonsten ist eine negative Erklärung abzugeben.- 13.5.
- Bedeutende Veränderungen in der Finanzlage oder der Handelsposition des Emittenten
Beschreibung jeder bedeutenden Veränderung in der Finanzlage oder der Handelsposition der Gruppe, die seit dem Ende des letzten Geschäftsjahres eingetreten ist, für das entweder geprüfte Finanzinformationen oder Zwischenfinanzinformationen veröffentlicht wurden. Ansonsten ist eine negative Erklärung abzugeben.- 14.
- ZUSÄTZLICHE ANGABEN
- 15.
- WESENTLICHE VERTRÄGE
- 16.
- ANGABEN VON SEITEN DRITTER, ERKLÄRUNGEN VON SEITEN SACHVERSTÄNDIGER UND INTERESSENERKLÄRUNGEN
- 17.
- EINSEHBARE DOKUMENTE
Fußnote(n):
- (1)
Unterpunkte gemäß Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 809/2004, mit Ausnahme der Änderungen unter Punkt 13 (Finanzinformationen).
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