Artikel 4 VO (EG) 2004/827

(1) Die Verordnung (EG) Nr. 1036/2001 wird aufgehoben.

(2) Verweisungen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Verweise auf die vorliegende Verordnung.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.