Artikel 4 VO (EG) 2004/838
Zugang zu der zusätzlichen Menge
(1) Der Zugang zu der zusätzlichen Menge gemäß Artikel 3 steht den in der erweiterten Gemeinschaft ansässigen traditionellen und nichttraditionellen Marktbeteiligten offen, die die Bedingungen von Artikel 3 bzw. Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 414/2004 erfüllen.
(2) Die Menge steht zu 249000 t traditionellen Marktbeteiligten und zu 51000 t nichttraditionellen Marktbeteiligten offen.
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