Artikel 11 VO (EG) 2004/874

Sonderzeichen

Soweit bei der Registrierung vollständiger Namen, Namen aus mehreren, durch Leerzeichen getrennten Wörtern oder Wortteilen bestehen, gelten die vollständigen Namen als identisch mit denselben Namen, deren Bestandteile mittels Bindestrich durchgekoppelt oder ohne Leerzeichen zusammengefügt werden.

Enthält ein Name, für den frühere Rechte beansprucht werden, Sonderzeichen sowie Leer- und Interpunktionszeichen, so werden diese aus dem entsprechenden Domänennamen entweder ganz entfernt, durch Bindestriche ersetzt oder, falls möglich, transkribiert.

In Unterabsatz 2 genannte Sonderzeichen und Interpunktionszeichen umfassen insbesondere die Folgenden:

    ~ @ # $ % ^ & * ( ) + = < > { } [ ] | \ /: ; ' , . ?

Enthält der Name, für den das frühere Recht besteht, Buchstaben mit zusätzlichen Elementen, die im ASCII-Code nicht vorhanden sind, z. B. ä, é oder ñ, werden die betreffenden Buchstaben — unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 6 Absatz 3 — ohne diese Elemente wiedergegeben (z. B. a, e, n) oder durch übliche Schreibweisen ersetzt (z. B. ae). Ansonsten muss der Domänenname mit den Text- oder Wortelementen des beanspruchten Namens übereinstimmen.

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