Artikel 67 VO (EG) 2004/882

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Januar 2006.

Die Artikel 27 und 28 gelten jedoch erst ab dem 1. Januar 2007.

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