ANHANG II VO (EG) 2004/882

ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN

KAPITEL I: INHALT DER AUSBILDUNG BZW. SCHULUNG DES FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DER AMTLICHEN KONTROLLEN ZUSTÄNDIGEN PERSONALS

1.
Die verschiedenen Überwachungsmethoden, z. B. Überprüfung, Probenahmen und Inspektionen
2.
Kontrollverfahren
3.
Futtermittel- und Lebensmittelrecht
4.
die verschiedenen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen sowie möglicherweise damit verbundene Risiken für die menschliche Gesundheit und gegebenenfalls für die Gesundheit von Tieren und Pflanzen und für die Umwelt
5.
Bewertung von Verstößen gegen das Futtermittel- und Lebensmittelrecht
6.
Gefahren bei der Tier-, Futtermittel- und Lebensmittelproduktion
7.
Bewertung der Anwendung von HACCP-Verfahren
8.
Management-Systeme, wie z. B. Qualitätssicherungsprogramme der Futtermittel- und Lebensmittelunternehmen und ihre Bewertung, sofern diese für die Erfüllung futtermittel- und lebensmittelrechtlicher Anforderungen relevant sind
9.
amtliche Bescheinigungssysteme
10.
Notfallpläne für Notsituationen, einschließlich der Kommunikation zwischen Mitgliedstaaten und der Kommission
11.
gerichtliche Schritte und rechtliche Aspekte amtlicher Kontrollen
12.
Prüfung schriftlichen Dokumentenmaterials und sonstiger Aufzeichnungen — einschließlich derjenigen zu Leistungstests, Akkreditierung und Risikobewertung —, die möglicherweise wichtig sind, um die Einhaltung der Vorschriften des Futtermittel- und Lebensmittelrechts zu bewerten; dazu können finanzielle Aspekte und Handelsaspekte zählen
13.
alle sonstigen Bereiche, einschließlich Tiergesundheit und Tierschutz, die notwendig sind, um die Durchführung der Kontrollen gemäß dieser Verordnung zu gewährleisten.

KAPITEL II: PRÜFFELDER FÜR KONTROLLVERFAHREN

1.
Aufbau der zuständigen Behörde und Beziehung zwischen den zentralen zuständigen Behörden und den Behörden, denen sie die Aufgaben im Hinblick auf die Durchführung amtlicher Kontrollen übertragen haben
2.
Beziehung zwischen den zuständigen Behörden und den Kontrollstellen, denen sie Aufgaben im Zusammenhang mit amtlichen Kontrollen übertragen haben
3.
Beschreibung der zu erreichenden Ziele
4.
Aufgaben, Zuständigkeiten und Pflichten der Mitarbeiter
5.
Probenahmeverfahren, Kontrollmethoden und -techniken, Auswertung der Ergebnisse und sich daraus ergebende Entscheidungen
6.
Beobachtungs- und Überwachungsprogramme
7.
gegenseitige Unterstützung für den Fall, dass amtliche Kontrollen die Beteiligung mehrerer Mitgliedstaaten erfordern
8.
Folgemaßnahmen nach amtlichen Kontrollen
9.
Zusammenarbeit mit anderen möglicherweise ebenfalls zuständigen Dienststellen oder Abteilungen
10.
Verifizierung der Eignung von Probenahme-, Analyse- und Testmethoden
11.
sonstige Tätigkeiten oder Informationen zur effizienten Durchführung der amtlichen Kontrollen.

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