ANHANG II VO (EG) 2004/882
ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN
KAPITEL I: INHALT DER AUSBILDUNG BZW. SCHULUNG DES FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DER AMTLICHEN KONTROLLEN ZUSTÄNDIGEN PERSONALS
- 1.
- Die verschiedenen Überwachungsmethoden, z. B. Überprüfung, Probenahmen und Inspektionen
- 2.
- Kontrollverfahren
- 3.
- Futtermittel- und Lebensmittelrecht
- 4.
- die verschiedenen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen sowie möglicherweise damit verbundene Risiken für die menschliche Gesundheit und gegebenenfalls für die Gesundheit von Tieren und Pflanzen und für die Umwelt
- 5.
- Bewertung von Verstößen gegen das Futtermittel- und Lebensmittelrecht
- 6.
- Gefahren bei der Tier-, Futtermittel- und Lebensmittelproduktion
- 7.
- Bewertung der Anwendung von HACCP-Verfahren
- 8.
- Management-Systeme, wie z. B. Qualitätssicherungsprogramme der Futtermittel- und Lebensmittelunternehmen und ihre Bewertung, sofern diese für die Erfüllung futtermittel- und lebensmittelrechtlicher Anforderungen relevant sind
- 9.
- amtliche Bescheinigungssysteme
- 10.
- Notfallpläne für Notsituationen, einschließlich der Kommunikation zwischen Mitgliedstaaten und der Kommission
- 11.
- gerichtliche Schritte und rechtliche Aspekte amtlicher Kontrollen
- 12.
- Prüfung schriftlichen Dokumentenmaterials und sonstiger Aufzeichnungen — einschließlich derjenigen zu Leistungstests, Akkreditierung und Risikobewertung —, die möglicherweise wichtig sind, um die Einhaltung der Vorschriften des Futtermittel- und Lebensmittelrechts zu bewerten; dazu können finanzielle Aspekte und Handelsaspekte zählen
- 13.
- alle sonstigen Bereiche, einschließlich Tiergesundheit und Tierschutz, die notwendig sind, um die Durchführung der Kontrollen gemäß dieser Verordnung zu gewährleisten.
KAPITEL II: PRÜFFELDER FÜR KONTROLLVERFAHREN
- 1.
- Aufbau der zuständigen Behörde und Beziehung zwischen den zentralen zuständigen Behörden und den Behörden, denen sie die Aufgaben im Hinblick auf die Durchführung amtlicher Kontrollen übertragen haben
- 2.
- Beziehung zwischen den zuständigen Behörden und den Kontrollstellen, denen sie Aufgaben im Zusammenhang mit amtlichen Kontrollen übertragen haben
- 3.
- Beschreibung der zu erreichenden Ziele
- 4.
- Aufgaben, Zuständigkeiten und Pflichten der Mitarbeiter
- 5.
- Probenahmeverfahren, Kontrollmethoden und -techniken, Auswertung der Ergebnisse und sich daraus ergebende Entscheidungen
- 6.
- Beobachtungs- und Überwachungsprogramme
- 7.
- gegenseitige Unterstützung für den Fall, dass amtliche Kontrollen die Beteiligung mehrerer Mitgliedstaaten erfordern
- 8.
- Folgemaßnahmen nach amtlichen Kontrollen
- 9.
- Zusammenarbeit mit anderen möglicherweise ebenfalls zuständigen Dienststellen oder Abteilungen
- 10.
- Verifizierung der Eignung von Probenahme-, Analyse- und Testmethoden
- 11.
- sonstige Tätigkeiten oder Informationen zur effizienten Durchführung der amtlichen Kontrollen.
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