ANHANG VI VO (EG) 2004/882

BEI DER BERECHNUNG DER GEBÜHREN ZU BERÜCKSICHTIGENDE KRITERIEN

1.
Löhne und Gehälter des für die amtlichen Kontrollen eingesetzten Personals,
2.
Kosten für das für die amtlichen Kontrollen eingesetzte Personal, einschließlich der Kosten für Anlagen, Hilfsmittel, Ausrüstung und Schulung sowie der Reise- und Nebenkosten,
3.
Kosten für Probenahme und Laboruntersuchung.

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