ANHANG VI VO (EG) 2004/882
BEI DER BERECHNUNG DER GEBÜHREN ZU BERÜCKSICHTIGENDE KRITERIEN
- 1.
- Löhne und Gehälter des für die amtlichen Kontrollen eingesetzten Personals,
- 2.
- Kosten für das für die amtlichen Kontrollen eingesetzte Personal, einschließlich der Kosten für Anlagen, Hilfsmittel, Ausrüstung und Schulung sowie der Reise- und Nebenkosten,
- 3.
- Kosten für Probenahme und Laboruntersuchung.
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