Artikel 37 VO (EG) 2005/1

Inkrafttreten und Anwendung

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 5. Januar 2007.

Artikel 6 Absatz 5 gilt jedoch ab dem 5. Januar 2008.

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