Anlage VO (EG) 2005/1
ABSCHNITT 1
ABSCHNITT 2
ABSCHNITT 3
ABSCHNITT 4
ABSCHNITT 5
Eine Kopie der Mitteilung von Unregelmäßigkeiten wird den zuständigen Behörden zusammen mit einer Kopie von Abschnitt 1 des Fahrtenbuches übermittelt.© Europäische Union 1998-2021
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