Artikel 6 VO (EG) 2005/117
Alle gemäß dieser Verordnung zu übermittelnden Mitteilungen sind an die Kommission zu richten und elektronisch über das zu diesem Zweck eingerichtete integrierte Netz zu übermitteln, sofern nicht aus zwingenden technischen Gründen vorübergehend auf ein anderes Kommunikationsmittel zurückgegriffen werden muss.
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