Artikel 2 VO (EG) 2005/1174

Die Sicherheitsleistungen für den vorläufigen Antidumpingzoll gemäß der Verordnung (EG) Nr. 128/2005 der Kommission auf die Einfuhren manueller Palettenhubwagen und wesentlicher Teile davon, die den KN-Codes ex84279000 und ex84312000 (TARIC-Codes 8427900010 und 8431200010) zugewiesen werden, mit Ursprung in der Volksrepublik China werden gemäß den nachstehenden Bestimmungen endgültig vereinnahmt. Sicherheitsleistungen, die den endgültigen Antidumpingzoll übersteigen, werden freigegeben. Ist der endgültige Zoll höher als der vorläufige Zoll, werden die Sicherheitsleistungen lediglich in Höhe des vorläufigen Zolls endgültig vereinnahmt.

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