Artikel 1 VO (EG) 2005/1174
(1) Auf die Einfuhren manueller Palettenhubwagen und wesentlicher Teile davon, d. h. Chassis und Hydrauliken, der KN-Codes ex84279000 und ex84312000 (TARIC-Codes 8427900010 und 8431200010) mit Ursprung in der Volksrepublik China wird ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt. Für die Zwecke dieser Verordnung sind manuelle Palettenhubwagen Flurförderzeuge mit einer mit Rollen ausgestatteten Hubgabel, die auf glatten, ebenen und harten Flächen zum Hantieren von Paletten eingesetzt werden und im Mitgängerbetrieb mit Hilfe einer schwenkbaren Deichsel von Hand geschoben, gezogen und gelenkt werden. Manuelle Palettenhubwagen sind lediglich dafür ausgelegt, eine Last durch Pumpen mit der Deichsel soweit anzuheben, dass sie transportiert werden kann; sie haben keinerlei zusätzliche Funktionen oder Verwendungen wie beispielsweise i) Lasten zu transportieren, hochzuheben oder zu lagern (Hochhubwagen), ii) Paletten übereinander zu stapeln (Stapler), iii) Lasten zu einer Arbeitsbühne hochzuheben (Scherenhubwagen) oder iv) Lasten hochzuheben und zu wiegen (Waagehubwagen).
(2) Es gelten folgende Zollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Gemeinschaft, unverzollt:
Volksrepublik China | Zollsatz (%) | TARIC-Zusatzcode |
---|---|---|
32,2 | A600 | |
28,5 | A601 | |
39,9 | A602 | |
7,6 | A603 | |
Alle übrigen Unternehmen | 46,7 | A999 |
(3) Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollbestimmungen Anwendung.
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