Artikel 1 VO (EG) 2005/1277

Diese Verordnung umfasst Regeln zur Durchführung der Verordnungen (EG) Nr. 273/2004 und (EG) Nr. 111/2005 in Bezug auf den verantwortlichen Beauftragten, die Erlaubniserteilung und die Registrierung der Wirtschaftsbeteiligten, die Bereitstellung von Informationen, die Vorausfuhrunterrichtung sowie Ein- und Ausfuhrgenehmigungen im Bereich der Drogenausgangsstoffe.

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