ANHANG V VO (EG) 2005/1277

Erläuterungen

1.
Das Layout des Musters ist nicht verbindlich.
2.
Die Ordnungszahlen und der Wortlaut des Musters sind verbindlich. Die fett gedruckten Felder sind Pflichtfelder, die unbedingt ausgefüllt werden müssen.
3.
Angaben zu den einzelnen Feldern:

    Feld „Teil A” : Anzugeben ist, ob die multilaterale Anmeldung für einen oder für mehrere Ausfuhrvorgänge gilt. Bei mehreren Vorgängen ist der voraussichtliche Zeitrahmen anzugeben.

    Feld 14 (Menge und Gewicht): Wenn die multilaterale Anmeldung für mehrere Ausfuhrvorgänge gilt, sind Maximalmenge und -gewicht anzugeben.

    Feld 18 (Abgangsdatum): Wenn die multilaterale Anmeldung für mehrere Ausfuhrvorgänge gilt, ist das voraussichtlich letzte Abgangsdatum anzugeben.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.