Artikel 43 VO (EG) 2005/1290

Jährlicher Finanzbericht

Jährlich vor dem 1. September erstellt die Kommission einen Finanzbericht über die Verwaltung des EGFL und des ELER im vorangegangenen Haushaltsjahr und übermittelt ihn an das Europäische Parlament und den Rat.

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