Artikel 43 VO (EG) 2005/1290
Jährlicher Finanzbericht
Jährlich vor dem 1. September erstellt die Kommission einen Finanzbericht über die Verwaltung des EGFL und des ELER im vorangegangenen Haushaltsjahr und übermittelt ihn an das Europäische Parlament und den Rat.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.