Artikel 10 VO (EG) 2005/1441

Die Kommission unterrichtet die Republik Kasachstan über alle Änderungen der Kombinierten Nomenklatur und der TARIC-Codes, die unter diese Verordnung fallende Erzeugnisse betreffen, mindestens einen Monat vor ihrem Inkrafttreten in der Gemeinschaft.

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