Artikel 1 VO (EG) 2005/1459
Unbeschadet der sonstigen Bedingungen für die Zulassung der Zusatzstoffe E2 Jod-I, die zur Gruppe der in der Richtlinie 70/524/EWG aufgeführten Spurenelemente gehören, werden die Höchstgehalte des Elements in mg/kg des Alleinfuttermittels durch die in dem Anhang zu dieser Verordnung festgelegten Werte ersetzt.
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