Artikel 3 VO (EG) 2005/1487
Die Sicherheitsleistungen für den vorläufigen Antidumpingzoll gemäß der Verordnung (EG) Nr. 426/2005 auf die Einfuhren von Geweben aus Garnen aus synthetischen Filamenten mit einem Anteil an texturierten und/oder nicht texturierten Polyester-Filamenten von 85 GHT oder mehr, gefärbt oder bedruckt, der KN-Codes 54075200, 54075400, 54076130, 54076190 und ex54076990 (TARIC-Code 5407699010), mit Ursprung in der Volksrepublik China werden in Höhe der mit der vorliegenden Verordnung eingeführten endgültigen Zollsätze gemäß den nachstehenden Bestimmungen endgültig vereinnahmt.
Sicherheitsleistungen, die die endgültigen Antidumpingzölle übersteigen, werden freigegeben. Übersteigen die endgültigen Zölle die vorläufigen Zölle, so werden nur die Sicherheitsleistungen in Höhe der vorläufigen Zölle endgültig vereinnahmt.
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