ANHANG III VO (EG) 2005/1516

Dauerausschreibung zur Ausfuhr von Gerste aus Beständen der österreichischen Interventionsstelle

Formular(*)

(Verordnung (EG) Nr. 1516/2005)

1 2 3 4 5 6 7
Lfd. Nummer der Bieter Nummer der Partie

Menge

(Tonnen)

Angebotspreis

(EUR/t)(1)

Zuschläge (+)

Abschläge (–)

(EUR/t)

(zur Erinnerung)

Handelskosten(2)

(EUR/t)

Bestimmung
1
2
3
usw.

Fußnote(n):

(*)

Zu übermitteln an GD AGRI (D/2).

(1)

Dieser Preis enthält die Zu- oder Abschläge betreffend die Partie, auf die sich das Angebot bezieht.

(2)

Die Handelskosten entsprechen den Kosten für Dienst- und Versicherungsleistungen, die nach der Auslagerung aus der Intervention bis zum fob-Stadium im Ausfuhrhafen mit Ausnahme der Transportkosten getragen werden. Die mitgeteilten Kosten werden anhand der durchschnittlichen tatsächlichen Kosten ermittelt, die von der Interventionsstelle in dem Halbjahr festgestellt werden, das der Eröffnung des Ausschreibungszeitraums vorausgeht, und werden in Euro je Tonne ausgedrückt.

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