Artikel 1 VO (EG) 2005/1555

Das mit der Verordnung (EG) Nr. 2165/2001 eröffnete Zollkontingent für die Einfuhren von löslichem Kaffee des KN-Codes 21011111 zum Nullzollsatz ist ab dem 1. Januar 2006 geschlossen.

Ab dem 1. Januar 2006 kommt löslicher Kaffee des KN-Codes 21011111 gleich welchen Ursprungs nicht mehr für ein zollfreies Zollkontingent in Betracht.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.