Artikel 1 VO (EG) 2005/1555
Das mit der Verordnung (EG) Nr. 2165/2001 eröffnete Zollkontingent für die Einfuhren von löslichem Kaffee des KN-Codes 21011111 zum Nullzollsatz ist ab dem 1. Januar 2006 geschlossen.
Ab dem 1. Januar 2006 kommt löslicher Kaffee des KN-Codes 21011111 gleich welchen Ursprungs nicht mehr für ein zollfreies Zollkontingent in Betracht.
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