Artikel 1 VO (EG) 2005/1564
Die Auftraggeber verwenden von dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der entsprechenden nationalen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2004/17/EG und spätestens ab dem 1. Februar 2006 für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen nach den Artikeln 41 bis 44 und 63 der genannten Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union die in den Anhängen I, II, III und VIII bis XIII der vorliegenden Verordnung enthaltenen Standardformulare.
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