Artikel 2 VO (EG) 2005/1564
Die öffentlichen Auftraggeber verwenden von dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der entsprechenden nationalen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2004/18/EG für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen nach den Artikeln 35, 36, 58, 64, 69 und 70 der genannten Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union die in den Anhängen I, II, III und VIII bis XIII der vorliegenden Verordnung enthaltenen Standardformulare.
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