Präambel VO (EG) 2005/1572

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1784/2003 des Rates vom 29. September 2003 über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide(1), insbesondere auf Artikel 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2131/93 der Kommission vom 28. Juli 1993 über das Verfahren und die Bedingungen für den Verkauf von Getreide aus Beständen der Interventionsstellen(2) wird das von der Interventionsstelle gekaufte Getreide im Rahmen einer Ausschreibung zu Preisen verkauft, die Marktstörungen ausschließen.
(2)
Wegen schwieriger Witterungsbedingungen wird die Getreideerzeugung im Wirtschaftsjahr 2005/06 in einem großen Teil Spaniens erheblich geringer ausfallen. Angesichts dieser Lage haben die Preise örtlich bereits angezogen, sodass eine Versorgung zu wettbewerbsfähigen Preisen schwierig geworden ist.
(3)
Deutschland verfügt über große Interventionsbestände an Roggen, für die sich nur schwer Absatzmärkte finden lassen und die daher auf andere Weise zu verwenden sind.
(4)
Es empfiehlt sich daher, die Roggenbestände der deutschen Interventionsstelle auf den spanischen Getreidemarkt zu bringen. Sie sind besonders geeignet, die Nachfrage der Marktteilnehmer zu decken.
(5)
Angesichts der Lage des Gemeinschaftsmarktes empfiehlt es sich, die Ausschreibung unter der Zuständigkeit der Kommission durchzuführen. Überdies sollte für Angebote, die auf den Mindestverkaufspreis lauten, ein Zuteilungskoeffizient festgesetzt werden.
(6)
In der Mitteilung der deutschen Interventionsstelle an die Kommission ist die Anonymität der Bieter zu wahren.
(7)
Im Interesse einer effizienteren Verwaltung sollten die von der Kommission benötigten Informationen per elektronischer Post übermittelt werden.
(8)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Getreide —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 270 vom 21.10.2003, S. 78. Verordnung geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1154/2005 der Kommission (ABl. L 187 vom 19.7.2005, S. 11).

(2)

ABl. L 191 vom 31.7.1993, S. 76. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 749/2005 (ABl. L 126 vom 19.5.2005, S. 10).

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