Artikel 1 VO (EG) 2005/1572
(1) Die deutsche Interventionsstelle bietet 1000000 Tonnen Roggen aus ihren Beständen im Rahmen einer Dauerausschreibung zum Verkauf auf dem Binnenmarkt an.
(2) Diese Verkäufe sind für die Versorgung des spanischen Marktes bestimmt.
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