Artikel 1 VO (EG) 2005/1653

Die im Anhang aufgeführten jährlichen Gemeinschaftszollkontingente für Einfuhren von Erzeugnissen mit Ursprung in Algerien werden für den Zeitraum vom 1. September 2005 bis zum 31. Dezember 2005 und vom 1. Januar bis zum 31. Dezember der darauf folgenden Jahre eröffnet.

Für das Jahr 2005 werden die im Anhang genannten jährlichen Kontingentsmengen im Verhältnis zu dem bis zur Anwendung des Abkommens verstrichenen Teil des Jahres gekürzt.

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