Artikel 1 VO (EG) 2005/1688
Probenahme bei Rindfleisch
Die Probenahme bei Rindfleisch, einschließlich Hackfleisch/Faschiertes, jedoch ausschließlich Fleischzubereitungen und Separatorenfleisch, das für Finnland und Schweden bestimmt ist und mikrobiologisch zu untersuchen ist, wird gemäß Anhang I durchgeführt.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.