Artikel 2 VO (EG) 2005/1688
Probenahme bei Schweinefleisch
Die Probenahme bei Schweinefleisch, einschließlich Hackfleisch/Faschiertes, jedoch ausschließlich Fleischzubereitungen und Separatorenfleisch, das für Finnland und Schweden bestimmt und mikrobiologisch zu untersuchen ist, wird gemäß Anhang I durchgeführt.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.