Artikel 2 VO (EG) 2005/1688

Probenahme bei Schweinefleisch

Die Probenahme bei Schweinefleisch, einschließlich Hackfleisch/Faschiertes, jedoch ausschließlich Fleischzubereitungen und Separatorenfleisch, das für Finnland und Schweden bestimmt und mikrobiologisch zu untersuchen ist, wird gemäß Anhang I durchgeführt.

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