Artikel 52 VO (EG) 2005/1698

Maßnahmen

Die Beihilfen für diesen Schwerpunkt umfassen

a)
Maßnahmen zur Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft, einschließlich der

i)
Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten,
ii)
Unterstützung der Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen zur Förderung des Unternehmergeistes und Stärkung des Wirtschaftsgefüges,
iii)
Förderung des Fremdenverkehrs;

b)
Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum:

i)
Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung,
ii)
Dorferneuerung und -entwicklung,
iii)
Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes;

c)
Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen für die Wirtschaftsakteure in den unter den Schwerpunkt 3 fallenden Bereichen;
d)
Maßnahmen zur Kompetenzentwicklung und Sensibilisierung im Hinblick auf die Ausarbeitung und Umsetzung einer lokalen Entwicklungsstrategie.

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