Artikel 52 VO (EG) 2005/1698
Maßnahmen
Die Beihilfen für diesen Schwerpunkt umfassen
- a)
- Maßnahmen zur Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft, einschließlich der
- i)
- Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten,
- ii)
- Unterstützung der Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen zur Förderung des Unternehmergeistes und Stärkung des Wirtschaftsgefüges,
- iii)
- Förderung des Fremdenverkehrs;
- b)
- Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum:
- i)
- Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung,
- ii)
- Dorferneuerung und -entwicklung,
- iii)
- Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes;
- c)
- Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen für die Wirtschaftsakteure in den unter den Schwerpunkt 3 fallenden Bereichen;
- d)
- Maßnahmen zur Kompetenzentwicklung und Sensibilisierung im Hinblick auf die Ausarbeitung und Umsetzung einer lokalen Entwicklungsstrategie.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.