Artikel 59 VO (EG) 2005/1698
Kompetenzentwicklung, Förderveranstaltungen und Durchführung
Die Beihilfe nach Artikel 52 Buchstabe d betrifft
- a)
- Studien über das betreffende Gebiet,
- b)
- Maßnahmen zur Bereitstellung von Informationen über das betreffende Gebiet und die lokale Entwicklungsstrategie,
- c)
- die Schulung der Personen, die an der Ausarbeitung und Umsetzung einer lokalen Entwicklungsstrategie beteiligt sind,
- d)
- Förderveranstaltungen und Schulung von leitenden Akteuren,
- e)
- Durchführung der lokalen Entwicklungsstrategie, die eine oder mehrere der Maßnahmen nach Artikel 52 Buchstaben a, b und c umfasst, durch Partnerschaften zwischen öffentlichem und privatem Sektor, die nicht von Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe b erfasst sind.
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