Artikel 94 VO (EG) 2005/1698

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung gilt für die Gemeinschaftsförderung für den am 1. Januar 2007 beginnenden Programmplanungszeitraum. Sie gilt jedoch nicht vor dem Inkrafttreten der Gemeinschaftsvorschriften mit allgemeinen Bestimmungen über den EFRE, den ESF und den Kohäsionsfonds für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013, mit Ausnahme der Artikel 9, 90, 91 und 92, die ab dem Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung gelten.

Ungeachtet des Unterabsatzes 2 gelten Artikel 37, Artikel 50 Absätze 2 bis 4 und Artikel 88 Absatz 3 ab 1. Januar 2010, wenn bis dahin nach dem Verfahren des Artikels 37 des Vertrags ein Rechtsakt des Rates angenommen wurde.

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