Artikel 1 VO (EG) 2005/1708
Ziel
Ziel dieser Verordnung ist die Einführung gemeinsamer Regeln zur Festlegung bestimmter Bezugszeiträume für den Index, damit gewährleistet wird, dass die errechneten Harmonisierten Verbraucherpreisindizes (HVPI) vergleichbar und sachdienlich sind.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.