Artikel 1 VO (EG) 2005/183

Gegenstand

Mit dieser Verordnung wird Folgendes festgelegt:

a)
allgemeine Bestimmungen über die Futtermittelhygiene;
b)
Bedingungen und Vorkehrungen für die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit von Futtermitteln;
c)
Bedingungen und Vorkehrungen für die Registrierung und Zulassung von Betrieben.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.