Artikel 12 VO (EG) 2005/184

Durchführungsberichte

Bis zum 28. Februar 2018 und danach jeweils alle fünf Jahre legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Durchführung dieser Verordnung vor.

Dieser Bericht enthält insbesondere:

a)
eine Evaluierung der Qualität der Daten zur Zahlungsbilanz, zum internationalen Dienstleistungsverkehr und zu Direktinvestitionen;
b)
eine Bewertung des Nutzens der erstellten Statistik für die Union, die Mitgliedstaaten sowie die Lieferanten und Nutzer der statistischen Informationen im Verhältnis zu den Kosten;
c)
Identifizierung von Bereichen, in denen Verbesserungen möglich sind, und Änderungen, die in Anbetracht der erzielten Ergebnisse notwendig erscheinen.

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