Artikel 12a VO (EG) 2005/184
Zusammenarbeit mit anderen Ausschüssen
Zu allen Fragen, die in die Zuständigkeit des durch den Beschluss 2006/856/EG des Rates(1) eingesetzten Ausschusses für die Währungs-, Finanz- und Zahlungsbilanzstatistiken fallen, holt die Kommission nach Maßgabe des genannten Beschlusses die Stellungnahme dieses Ausschusses ein.
Fußnote(n):
- (1)
Beschluss 2006/856/EG des Rates vom 13. November 2006 zur Einsetzung eines Ausschusses für die Währungs-, Finanz- und Zahlungsbilanzstatistiken (ABl. L 332 vom 30.11.2006, S. 21).
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