Artikel 12a VO (EG) 2005/184

Zusammenarbeit mit anderen Ausschüssen

Zu allen Fragen, die in die Zuständigkeit des durch den Beschluss 2006/856/EG des Rates(1) eingesetzten Ausschusses für die Währungs-, Finanz- und Zahlungsbilanzstatistiken fallen, holt die Kommission nach Maßgabe des genannten Beschlusses die Stellungnahme dieses Ausschusses ein.

Fußnote(n):

(1)

Beschluss 2006/856/EG des Rates vom 13. November 2006 zur Einsetzung eines Ausschusses für die Währungs-, Finanz- und Zahlungsbilanzstatistiken (ABl. L 332 vom 30.11.2006, S. 21).

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