Artikel 7 VO (EG) 2005/1895

Aufgehobene Rechtsakte

Die Richtlinie 2002/16/EG wird aufgehoben.

Bezugnahmen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang II zu lesen.

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