Artikel 7 VO (EG) 2005/1895
Aufgehobene Rechtsakte
Die Richtlinie 2002/16/EG wird aufgehoben.
Bezugnahmen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang II zu lesen.
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