ANHANG II VO (EG) 2005/1898
Mischungen gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer i
- 1.
- Zubereitungen, die durch Mischung von Butterfett und Fetten des Kapitels 15 der Kombinierten Nomenklatur gewonnen wurden, ausgenommen Erzeugnisse der KN-Codes 17049030 und 1806.
- 2.
- Zubereitungen, die durch Mischung von Butterfett und Erzeugnissen des Kapitels 21 der Kombinierten Nomenklatur, die ihrerseits aus Erzeugnissen des Kapitels 15 hergestellt wurden, gewonnen wurden.
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